Wegen Corona müssen künftig alle Restaurants um 19 Uhr ihre Türen schliessen. Seit Freitag ist das nun beschlossene Sache. Im Vorfeld hatte die Ankündigung besonders in der Westschweiz einen Sturm der Entrüstung ausgelöst: Nach einem Mini-Lockdown hatte man sich dort gefreut, wieder entspannter zu leben.
Ihnen lässt der Bundesrat in seinem Entscheid nun eine Hintertür offen. Er sieht nämlich Ausnahmen vor für Kantone «mit günstiger epidemiologischer Entwicklung»: Sie können die Öffnungszeiten bis 23 Uhr verlängern.
Romandie verlängert Öffnungszeiten
Die Westschweizer Kantone nutzen nun diese Ausnahme. So haben Waadt, Neuenburg, Freiburg, Genf und Jura gemeinsam entschieden, dass bei ihnen die Restaurants bis 23 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Im Kanton Wallis bis 22 Uhr. Dies heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitagabend.
Auch in Obwalden ist die Lage gut genug, dass Ausnahmen erlaubt sind: Die Sperrstunde ist dort erst um 22 Uhr. Weiter sind im Kanton Obwalden ab sofort Gottesdienste bis zu 50 Personen und auch der Sonntagsverkauf erlaubt. Die strikte Umsetzung der Schutzkonzepte sei weiterhin zentral, teilt der Regierungsrat mit.
Ausnahmen an Bedingungen geknüpft
Damit Ausnahmen überhaupt möglich sind, hat der Bundesrat bestimmte Voraussetzungen bestimmt. So muss der Reproduktionswert während mindestens einer Woche unter 1 liegen. Und die 7-Tage-Inzidenz – also die Anzahl Infizierter pro 100'000 Einwohner gerechnet – muss während mindestens einer Woche unter dem Schweizer Schnitt liegen. Zudem müssen ausreichende Kapazitäten im Contact Tracing und im Gesundheitswesen vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
Ein Blankoschein ist die Ausnahme aber nicht: Sobald der R-Wert drei Tage nacheinander wieder steigt oder die Inzidenz über dem Schweizer Schnitt liegt, ist fertig mit dem kantonalen Sonderweg. (gbl/SDA)