Spielt es eine Rolle, wen man liebt? Bislang lautete die Antwort: Ja. Denn Schwule und Lesben waren heterosexuellen Paaren in der Schweiz bisher nicht gleichgestellt. Mit der Einführung der Ehe für alle ändert sich das. Schwule und lesbische Paare erhalten neue Rechte bei der Einbürgerung, der Adoption oder der Fortpflanzungsmedizin.
Tschüss eingetragene Partnerschaft!
Schwule und lesbische Paare dürfen neu zivil heiraten. Die eingetragene Partnerschaft, die Homosexuellen bislang offen stand, wird abgeschafft. Wer heute in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann diese weiterführen oder mit einer gemeinsamen Erklärung in eine Ehe umwandeln. Nicht betroffen vom Ja sind die Kirchen: Sie entscheiden weiterhin alleine, wen sie trauen wollen.
Gemeinsam ein Kind adoptieren
Heute ist es Lesben und Schwulen erlaubt, das Kind des Partners oder der Partnerin zu adoptieren. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Partner ein Kind in die Beziehung mitbringt. Neu können homosexuelle Paare gemeinsam ein Kind adoptieren.
Lesben profitieren von Samenspende
Es war einer der umstrittensten Punkte im Abstimmungskampf: Mit der Öffnung der Ehe erhalten lesbische Frauen die Möglichkeit, mithilfe eines Samenspenders schwanger zu werden. Bei der Geburt werden beide Ehefrauen als Eltern anerkannt. Anders ist das bei einer privaten oder einer anonymen Samenspende im Ausland. Der Samenspender muss zudem seinen Namen, seinen Wohnort und seinen Beruf in einer Datenbank hinterlegen. Wenn das Kind 18 Jahre alt ist, kann es diese Angaben einsehen.
Einbürgerungen werden einfacher
Heterosexuelle Ausländer können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie einen Schweizer Ehepartner haben. Neu gilt das auch für homosexuelle Ausländerinnen und Ausländer. Das heisst: Das Einbürgerungsverfahren wird für sie schneller und günstiger.