Im Kampf gegen den Terror
Kantone wollen Hamas-Verbot noch verschärfen

Die Hamas soll in der Schweiz verboten werden. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren. Dabei aber wollen die Kantone noch weiter gehen als der Bundesrat.
Publiziert: 25.05.2024 um 00:19 Uhr
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Aktualisiert: 25.05.2024 um 09:08 Uhr
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Der Bundesrat um Justizminister Beat Jans will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas für fünf Jahre verbieten.
Foto: Keystone
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Die Erschütterung war gross. Der Wille zu handeln genauso. Nach dem Terrorangriff vom vergangenen Oktober auf Israel wollten Parlament und Bundesrat die islamistische Hamas verbieten. Und zwar rasch. Hamaskämpfer hatten fast 1200 Personen getötet und 250 entführt – und damit den Gaza-Krieg ausgelöst. Schon im Februar trat Justizminister Beat Jans (59) mit einem Entwurf für das Hamas-Verbot vor die Medien.

Nun zeigt sich: Mit seinen Plänen stösst der SP-Bundesrat bei den Kantonen auf breite Unterstützung. So spricht die Aargauer Regierung von einem «griffigen Instrument», um nicht nur gegen Aktivitäten der Hamas vorzugehen, sondern auch gegen Propaganda oder Rekrutierung. Doch manche Kantone wollen noch mehr.

Terror-Gefahr im Land soll sinken

Konkret kann mit dem Gesetz die Unterstützung der Hamas und verwandter Organisationen mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben», sogar mit bis zu 20 Jahren.

Der Bundesrat verspricht sich davon «eine präventive und repressive Wirkung». So soll das Risiko verringert werden, dass Terrororganisationen wie die Hamas die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Gefahr in unserem Land soll dadurch sinken.

Hinzu kommt: Die Behörden können einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen sowie gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorgehen. Die Finanzierung von Terror über die Schweiz soll so verhindert werden. Weil das Verbot für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen hätte, soll das Gesetz auf fünf Jahre befristet bleiben. Das Parlament könnte diese Frist aber verlängern.

Kantone wollen die Schraube anziehen

Das aber geht der Zürcher Regierung zu wenig weit. Sie will keine halben Sachen und fordert, dass die Frist nicht nur auf fünf, sondern auf zehn Jahre festgelegt wird. Auch die Berner Regierung will die Schraube noch stärker anziehen. Ihr passt nicht, dass gemäss Gesetzestext der Bundesrat die mit der Hamas verwandten Organisationen nur verbieten kann – er muss, findet der Kanton Bern. Es dürfe hier «wegen ihrer Gefährlichkeit» keinen Ermessensspielraum geben.

Schweiz will Palästina nicht anerkennen – vorerst

Gleich mehrere Staaten haben dieser Tage angekündigt, Palästina als eigenen Staat anzuerkennen. Damit wollen Norwegen, Irland und Spanien den Prozess hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung wieder in Gang bringen.

Die Schweiz unterstützt seit Jahren die Schaffung eines souveränen palästinensischen Staats auf der Grundlage der Grenzen von 1967. Einen palästinensischen Staat hat sie bisher aber nicht anerkannt, weil die Bedingungen bisher nicht erfüllt seien, heisst es beim Aussendepartement EDA.

«Die Schweiz wird eine Anerkennung in Betracht ziehen, wenn dieser Schritt einen konkreten Beitrag zu einem Friedensprozess im Nahen Osten leisten kann», erklärt ein EDA-Sprecher.

Gleich mehrere Staaten haben dieser Tage angekündigt, Palästina als eigenen Staat anzuerkennen. Damit wollen Norwegen, Irland und Spanien den Prozess hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung wieder in Gang bringen.

Die Schweiz unterstützt seit Jahren die Schaffung eines souveränen palästinensischen Staats auf der Grundlage der Grenzen von 1967. Einen palästinensischen Staat hat sie bisher aber nicht anerkannt, weil die Bedingungen bisher nicht erfüllt seien, heisst es beim Aussendepartement EDA.

«Die Schweiz wird eine Anerkennung in Betracht ziehen, wenn dieser Schritt einen konkreten Beitrag zu einem Friedensprozess im Nahen Osten leisten kann», erklärt ein EDA-Sprecher.

Gleich mehrfach wird darauf gepocht, dass der Bund für die Strafverfolgung zuständig sein soll und nicht die einzelnen Kantone. Schliesslich gehe es oft um Propaganda-Aktivitäten in sozialen Medien und die Verbreitung von verbotenem Videomaterial via einschlägige Kanäle, gibt die St. Galler Regierung zu bedenken. Da solche Straftaten nicht ortsgebunden seien, «erscheint es zweckmässig und folgerichtig, für Straftaten im Zusammenhang mit dem Hamas-Verbot eine umfassende Bundesgerichtsbarkeit ins Gesetz aufzunehmen».

Bereits das Parlament hatte geltend gemacht, dass sich die Hamas mit ihrer menschenverachtenden Attacke auf Israel als Gesprächspartnerin vollends diskreditiert habe. Sie könne nur als brutale Terrororganisation bezeichnet werden. Entsprechend sei eine klare Positionierung der Schweiz wichtig.

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