Im Clinch mit Bund
Finanzprüfer will Parteien ins Kässeli schauen

Der oberste Finanzprüfer Michel Huissoud streitet mit dem Bund. Dessen Vorschlag für die Kontrolle der Politikfinanzierung sei schlicht nicht wirksam.
Publiziert: 11.06.2022 um 09:52 Uhr
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Michel Huissoud, Chef der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), ist mit der vorgesehenen Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung nicht zufrieden.
Foto: ANTHONY ANEX

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) soll die Transparenz in der Politikfinanzierung kontrollieren. Die vorgesehene Verordnung des Justizdepartements zur Umsetzung erlaube aber «keine wirksame Kontrolle», sagte EFK-Chef Michel Huissoud dem «Tages-Anzeiger».

Die Verordnung des Bundesrats zu den neuen Regeln der Parteienfinanzierung befindet sich derzeit in der Ämterkonsultation, sie sind der Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Transparenzinitiative. Parteien müssen demnach bald unter anderem Zuwendungen von mehr als 15'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen, Spenden aus dem Ausland wären verboten.

«Dürfen nicht zu Fehlern sagen»

Stichprobenkontrollen bei Parteien wären gemäss dem Vorschlag des Bundesrats aber nur mit deren Zustimmung möglich, sagte Huissoud.

Dazu kritisierte er fehlende Transparenz: «Wenn ein Fehler oder eine Unregelmässigkeit festgestellt wird, dürfen wir darüber nichts sagen und müssen die falsche Information ohne Hinweis veröffentlichen.» Die vorgeschlagene Verordnung entspreche nicht der gesetzlichen Grundlage.

Bund will keine Kontrollen in Parteizentralen

Huissoud drohe, den Vollzug der neuen Transparenzregeln nicht zu übernehmen, sollten keine Verbesserungen am Verordnungsentwurf vorgenommen werden, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung.» Das Bundesamt für Justiz (BJ) widersprach dieser Haltung. Die EFK könne kein neuen Aufgaben ablehnen, die der Bundesrat ihr auf Basis eines neuen Gesetzes übertrage, teilte das BJ der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag mit.

Weiter erklärte das BJ, es gebe keine gesetzliche Grundlage zur Vor-Ort-Kontrolle der Buchhaltung gegen den Willen der Betroffenen - genauso wenig wie für das Anbringen von Hinweisen zu mutmasslichen Ungereimtheiten bei veröffentlichten Angaben. «Die Forderungen der EFK gehen über das Gesetz hinaus», hielt das BJ fest. (SDA)

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