75 Meldungen kamen von Angestellten des Bundes, die restlichen von Personen ausserhalb der Bundesverwaltung, wie die EFK in ihrem Jahresbericht schreibt. Der Bundesrat hat diesen am Mittwoch zur Kenntnis genommen.
125 Meldungen erfolgten anonym, das sind gut 70 Prozent. Mit 86 Whistleblowern hat die EFK über ein verschlüsseltes System elektronischer Briefkästen kommuniziert.
Mehr als 60 Prozent der Meldungen erwiesen sich im vergangenen Jahr als nützlich: 101 Meldungen seien in laufende oder geplante Prüfungen eingeflossen oder hätten zu neuen Prüfungen geführt, schreibt die EFK. Zwei Meldungen wurden an die Bundesanwaltschaft beziehungsweise die Militärjustiz überwiesen.
Seit 2011 enthält das Bundespersonalgesetz eine Anzeigepflicht und ein Melderecht für Unregelmässigkeiten. Die Anzahl der Meldungen nimmt seither konstant zu, vor allem seit 2017 die Plattform www.whistleblowing.admin.ch in Betrieb genommen wurde.
Die Bearbeitung dieser Meldungen sei nicht ganz einfach, schreibt EFK-Chef Michel Huissoud im Vorwort des Berichts. Es müsse kritisch überprüft werden, ob die Informationen stichhaltig seien. Meldungen könnten auch darauf angelegt sein, jemandem zu schaden.
Anschliessend müsse der richtige Zeitpunkt erkannt werden, um ein allfälliges Strafverfahren einzuleiten, ohne dieses gleichzeitig zu behindern, indem man die Täter alarmiere. In jedem Fall sei alles zu unterlassen, was den Whistleblower gefährden könnte.
Huissoud nennt als Beispiel den Fall des bundeseigenen Rüstungskonzerns Ruag. Nach Vorwürfen eines Whistleblowers, die von der Presse aufgegriffen wurden, bat die Ruag die EFK, ihre Bücher zu prüfen.
Whistleblower, die Mitarbeitende des Bundes sind, sind gegen berufliche Benachteiligung geschützt. Das ist im Gesetz über das Bundespersonal verankert. Leider habe dies einen «Schönheitsfehler», schreibt Huissoud: Die Bestimmung sei nicht auf Mitarbeitende anwendbar, die nach dem Obligationenrecht beschäftigt seien, etwa bei der Ruag, der Post und zum Teil bei der SBB.
Von diesen Beschäftigten nehme die EFK die Meldungen gerne entgegen und behandle sie vertraulich, könne aber keinen rechtlichen Schutz gegen eine missbräuchliche Kündigung gewährleisten.
Auch in Firmen werden Missstände gemeldet. Gemäss dem vor kurzem veröffentlichten «Whistleblowing Report 2019» der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur haben im vergangenen Jahr in gut einem Drittel der Firmen Whistleblower Vorkommnisse gemeldet. Die Unternehmen erachteten die Hälfte der Fälle als relevant.
Kommende Woche befasst sich der Nationalrat mit einer Vorlage, die den Schutz von Whistleblowern verbessern soll. Den ersten Vorschlag des Bundesrates hatte das Parlament vor vier Jahren abgelehnt. Der Neuauflage droht nun dasselbe Schicksal: Die vorberatende Kommission hat sich deutlich dagegen ausgesprochen.
Die Finanzkontrolle hat 2018 über 50 Prüf- und Evaluationsberichte veröffentlicht. In einem Fall habe sie den Bundesrat über schwerwiegende Mängel informieren müssen, schreibt sie. Im Vorjahr waren es drei Fälle gewesen.
Beim Fall von 2018 ging es um die Bildung einer Rückstellung im Finanzdepartement. Die EFK bezweifelte, dass die Rückstellung von zwei Milliarden Franken in der Staatsrechnung 2017 gesetzeskonform war. Finanzminister Ueli Maurer hatte mit dem Vorgehen den Überschuss um diesen Betrag reduziert.
Zu den Themen der Prüfberichte gehörte die Qualität der Bundesaufsicht über das System der Arbeitslosenversicherung, die Telefonüberwachung oder die Informatikgrossprojekte der Bundesverwaltung. In den vergangenen zehn Jahren hätten die EFK-Prüfungen rund eine halbe Milliarde Franken in die Bundeskasse gespült, heisst es im Bericht. Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Ende Dezember beschäftigte sie 114 Personen, was 105 Vollzeitstellen entsprach.
(SDA)