Swissmedic warnt vor der Fettwegspritze Lemon Bottle. Aufgrund der fehlenden Zulassung sei das Präparat in der Schweiz nicht für den Verkauf zugelassen und dürfe nicht angewendet werden.
Da Lemon Bottle für die Anwendung injiziert werde, falle die Spritze unter das Heilmittelrecht, unabhängig davon, wie tief sie in die Haut eindringt, teilte Swissmedic am Dienstag mit. Das Produkt dürfe deswegen nicht als Kosmetika vermarktet werden.
Weiter habe Swissmedic in seinem Labor Produktmuster analysiert und festgestellt, dass die Inhaltsstoffe nicht der Deklaration entsprechen und je nach Packung sogar unterschiedlich seien. In einer Probe sei nur die Substanz Koffein nachgewiesen worden, während in einer anderen Probe keiner der aufgeführten Inhaltsstoffe nachgewiesen wurde. In diesem Falle handle es sich somit um Fälschungen. Eine medizinische Wirkung der Spritze konnte nicht wissenschaftlich belegt werden.
Kim Kardashian und Robbie Williams trugen zum Hype bei
Die Fettwegspritze Lemon Bottle wird im Internet und in den sozialen Medien zur Fettreduktion an Problemzonen angepriesen. Gemäss eigenen Angaben enthaltet das Präparat eine Reihe von natürlichen Inhaltsstoffen. Die «minimalinvasive Behandlung» helfe zur «gezielten Beseitigung kleiner Fettpölsterchen, wie zum Beispiel einem Doppelkinn» heisst es bei Online-Anbietern etwa. Ein 10-Milliliter-Fläschchen des Produkts ist online für rund 20 bis 30 Franken zu kriegen.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut warnt, dass die Anwendung ein Gesundheitsrisiko sei. Die Anbieter springen ganz offensichtlich auf den Hype um medizinische Fettwegspritzen zur Behandlung von Diabetes und Adipositas auf: Das dänische Pharma-Unternehmen Novo Nordisk wurde dank seiner Abnehmspritzen Wegovy und Ozempic innert kürzester Zeit zu einer der wertvollsten Firmen weltweit. Die Produkte sind rezeptpflichtig – dennoch brach ein Hype um die Präparate aus. So priesen etwa Stars wie Elon Musk (52), Kim Kardashian (43) oder Robbie Williams (50) die Spritzen als Wundermittel an.
Zuständige Behörden können illegale Arzneimittel beschlagnahmen. Das behördenübergreifende Fachgremium für Abgrenzungsfragen setzt sich aus Expertinnen und Expertinnen von Swissmedic, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dem Bundesamt für Gesundheit sowie der Kantonsapothekenvereinigung und des Verbands Schweizer Kantonschemiker zusammen. (SDA/sfa)