Im Kanton Genf soll ein verfassungsmässiges Recht auf Nahrung eingeführt werden. Das Kantonsparlament hat mit 52 Ja- gegen 43 Nein-Stimmen einen entsprechenden Gesetzesentwurf am Freitagabend angenommen. Da er die Verfassung ändern will, wird die Bevölkerung darüber abstimmen müssen.
Die langen Schlangen von Menschen, die im Frühjahr 2020 während der Wirtschaftskrise infolge der Corona-Pandemie auf die Abgabe von Lebensmitteln warteten, hätten gezeigt, wie wichtig es sei, dieses Recht neben dem Recht auf Wohnung in die Liste der Grundrechte aufzunehmen, erklärte SP-Grossrat Diego Esteban im Sinne der Ratsmehrheit.
Recht auf angemessene Ernährung
Der geplante neue Verfassungsartikel besagt, dass «das Recht auf Nahrung gewährleistet ist. Jede Person hat das Recht auf angemessene Ernährung und darauf, vor Hunger geschützt zu sein». Die Linke und die Mitte befürworteten den Text und waren der Ansicht, dass der Staat damit lokale, gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel unterstützen müsse.
Andere Parteien lehnten den Text ab. SVP-Grossrat André Pfeffer bezeichnete die Vorlage als «schwammig und schwer umsetzbar». «Dieses Recht wird zu einer Pflicht werden», sagte François Baertschi von der rechtspopulistischen Partei Mouvement citoyens genevois (MCG). (pbe/SDA)