Hilfe für darbende Betriebe
Härtefall-Regelung soll noch vor Weihnachten stehen

Laut Finanzminister Ueli Maurer soll die Härtefall-Regelung für die besonders von Corona betroffenen Betriebe noch dieses Jahr kommen. Nach dem Willen des Nationalrates soll ausserdem die Rückzahlungsfrist für die Corona-Kredite verlängert werden.
Publiziert: 30.10.2020 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 18.11.2020 um 20:11 Uhr
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Der Nationalrat hat an seiner Sondersession die Solidarbürgschaften debattiert.
Foto: keystone-sda.ch

Der Nationalrat hat am Donnerstag dem Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus zugestimmt. Er schlägt jedoch in drei zentralen Punkten Änderungen vor. So soll etwa die reguläre Rückzahlungsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert werden.

Für diese Verlängerung sprach sich der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen aus. «Wir wollen ja nicht, dass sich diese Firmen kaputtsparen», sagte Fabio Regazzi (CVP/TI). Mitte-Fraktion, SP und Grüne stimmten für eine Verlängerung. Finanzminister Ueli Maurer argumentierte gegen eine Ausweitung der Rückzahlungsfrist: «Wenn Sie die Laufdauer ändern, müssen wir 135'000 Verträge ändern. Das ist nicht Rechtssicherheit.»

Keine Notkredite mehr zu haben

Mit dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz beschäftigte sich der Nationalrat mit der Vergangenheit. Heute können Unternehmen, obwohl die zweite Welle da ist, keine Notkredite mehr erhalten. Der Nationalrat wollte von Finanzminister Maurer deshalb auch wissen, welche weiteren Massnahmen der Bundesrat vorsieht, um kleine und mittlere Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu unterstützen.

Die Kurzarbeitsentschädigungen und Arbeitslosenentschädigungen würden weiterlaufen, sagte Maurer. Die Verlängerungen für Lösungen für Selbständigerwerbende sei auf dem Weg. «Diese drei Massnahmen sind unser Standbein in der aktuellen Krise.» Die heutige Situation lasse sich nicht mit derjenigen im Frühling vergleichen: In der Situation im März mit dem vollständigen Lockdown habe die Gefahr bestanden, dass in der Wirtschaft die Liquidität fehle. Deshalb habe es die Kredite gegeben. «Das war ein Massengeschäft. Heute sind wir nicht in einem Lockdown, es geht also um Härtefälle.»

Härtefall-Regellung soll schon dieses Jahr stehen

Mit den Kantonen sei bekannterweise ja eine Härtefallregelung beschlossen worden: «Wir gehen davon aus, dass diese Notverordnung bis vor Weihnachten in Kraft gesetzt wird.» Als letzter Stand wurde diese Woche Anfang Januar kommuniziert.

Die Frage sei, wie lange es diese Härtefallregelung brauche. Wenn es den ganzen Winter daure, brauche es viel Geld. Bund und Kantone übernehmen bei dieser Hilfe jeweils 50 Prozent. «Für die Kantone kann dies teuer werden.»

Grundsätzlich gelte aber nach wie vor: «Wir werden nicht in der Lage sein, jeden Fall durch die Krise zu bringen.»

16 Milliarden für Kredite ausgegeben

Mit diesem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz wird die vom Bundesrat im März verabschiedete Notverordnung ins ordentliche Recht überführt. Kleine und mittlere Unternehmen konnten bei Liquiditätsengpässen infolge des Lockdown bis am 31. Juli einfach Hilfe bekommen. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 16 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Über 135'000 Unternehmen sind solche Kreditvereinbarungen eingegangen. In welcher Höhe die Covid-Bürgschaftskredite den Bundeshaushalt schlussendlich tatsächlich belasten werden, ist erst nach zehn Jahren klar.

Das Geschäft geht an den Ständerat. (SDA)


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