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Hausbesitzer dürfen hoffen
Fällt nun der ungeliebte Eigenmietwert?

Heute und morgen diskutiert die Wirtschaftskommission des Ständerats die Abschaffung des Eigenmietwerts. Solange die Hypozinsen so tief sind wie heute, könnten Eigenheimbesitzer viel Geld sparen.
Publiziert: 14.01.2019 um 12:38 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2019 um 18:23 Uhr
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Nach mehreren Anläufen: Nun könnte der ungeliebte Eigenmietwert für Eigenheimbesitzer bald fallen.
Foto: Keystone
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Pascal TischhauserStv. Politikchef

Die Verschuldung der Schweizer Privathaushalte bewegt sich auf Rekordniveau. Schuld daran sind die immensen Hypothekarschulden. Dieses Jahr stieg sie erstmals über eine Billion Franken (im BLICK).

Grund dafür sind nicht nur die historisch tiefen Hypozinsen. Ein Treiber ist auch die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen bei den Steuern. Doch damit könnte es bald fertig sein, wenn eine Schweizer Besonderheit abgeschafft wird: der Eigenmietwert.

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen. 

Jetzt nimmt die Politik wieder einen Anlauf, um den Eigenmietwert abzuschaffen – und mit ihm die Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern.

Das ist der Eigenmietwert

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Abschaffung scheiterte immer

Bislang scheiterten alle Versuche der Politik, den ungeliebten Eigenmietwert zu streichen. Schuld daran waren auch die Banken, die sich gegen die Abschaffung wehrten, da ihnen die zur Steueroptimierung gehaltenen Hypotheken schöne Zinserträge liefern.

Wegen der immensen Schuldenlast der Privathaushalte finde bei den Banken nun aber ein Umdenken statt, sagen Wirtschaftspolitiker aus der kleinen Kammer. Darum scheint die Abschaffung des Eigenmietwerts, über die heute und morgen in der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) diskutiert wird, plötzlich möglich.

Wenn mit dem Eigenmietwert auch die Möglichkeit wegfällt, die Schuldzinsen abzuziehen, wird es keinen Grund mehr geben, die Hypothekarschulden nicht so rasch wie möglich abzubauen. Die hohe Verschuldung vieler Privathaushalte ginge somit zurück.

Ausnahmeklausel für Neueinsteiger

Profitieren von der Abschaffung würden jedoch vor allem ältere Hausbesitzer, die bereits einen Grossteil der Hypothekarschuld abgetragen haben oder Leute, die das nötige Kleingeld besitzen, um die Schuldenlast nun rasch zu reduzieren.

Eine junge Familie, die sich eben noch mit wenig Erspartem und viel Geld aus der Pensionskasse ein Häuschen gekauft hat, hätte das Nachsehen: Sie hat enorme Hypothekenschulden und nicht die Mittel, um diese abzutragen.

Zudem hat sie vielleicht ein älteres Haus gekauft, an dem immer wieder etwas zu machen ist – was man heute ja steuerlich geltend machen kann. Aber auch damit wäre es vorbei. Denn mit dem Wegfall des Eigenmietwerts könnten auch Unterhaltsarbeiten nicht mehr in Abzug gebracht werden.

Es gibt aber Überlegungen in der WAK-S, mit einer Ausnahmeklausel einen Ausgleich zu schaffen: Neueinsteiger, die ihr erstes Eigenheim kaufen, sollen die ersten zehn Jahre lang die Hypozinsen doch noch abziehen können.

Gibt es also nur noch Gewinner?

Schweizer Wohnungs- und Hausbesitzer könnten mit der Abschaffung des Eigenmietwerts 1,3 Milliarden Franken im Jahr sparen, wie die SRF-Sendung «Eco» aufgrund von Berechnungen der Immobilienberatungsfirma Wüest Partner berichtete.

Der einzelne Immobilienbesitzer, der seine eigene Liegenschaft bewohnt, würde im Schnitt 900 Franken Steuern im Jahr sparen, so die Wirtschaftssendung. Doch die Einsparung gibt es nur, solange die Hypozinsen derart tief sind. Würden diese aber auf fünf Prozent steigen, müssten Immobilienbesitzer 500 Franken mehr Einkommenssteuer im Jahr zahlen. Paare mit zwei Kindern müssten gar 1200 Franken mehr berappen. 

Steigen die Hypozinsen auf sieben Prozent, wie das von Sommer 1992 bis Frühling 1993 der Fall war, könnte für junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllt haben, die Abschaffung des Eigenmietwerts zum Albtraum werden.

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