Im Kanton Basel-Stadt wird die Dauer der Quarantäne ab dem 3. Januar 2022 von zehn auf sieben Tage verkürzt. Neu müssen nur noch Personen in Quarantäne, die im selben Haushalt leben wie die infizierte Person. Der Kanton setzt damit eine Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit um.
Auch müssen nur diejenigen Personen dem Kantonsärztlichen Dienst gemeldet werden, die im Ansteckungszeitraum einen intimen/engen körperlichen Kontakt zur infizierten Person hatten, wie das Basler Gesundheitsdepartement am Freitag im Corona-Bulletin mitteilte.
Fünf Kantone folgen
Diverse andere Kantone sind der Bundesempfehlung ebenfalls schon gefolgt. Neben Basel-Stadt werden auch die Waadt, das Tessin und Jura ihre Qurantänezeit entsprechend kürzen. Im Kanton Tessin gilt die Anpassung ab Samstag, wie die Behörden am Freitag mitteilten. In der Waadt, in Basel-Stadt und im Jura tritt das neue Regime ab kommendem Montag in Kraft.
Auch der Kanton Bern hat eine Anpassung an das neue Regime angekündigt, bislang aber noch ohne konkreten Zeitpunkt.
Keine Quarantäne für Geboosterte
Das BAG empfiehlt ausserdem, dass weitere Kontaktpersonen von Infizierten ausserhalb des Haushalts benachrichtigt werden sollen und sich auch ohne Symptome vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt testen lassen. Auch sollten sie bei jedem Kontakt mit anderen Personen eine Maske tragen.
Nicht in Quarantäne müssen Geboosterte. Gleiches gilt für Personen, bei denen die zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind.
Für Corona-Infizierte gilt weiterhin eine Isolationsdauer von zehn Tagen.
(SDA)