GPK stellt gutes Zeugnis aus
Corona-Erwerbsersatz erfüllte den Zweck

Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission zeigt sich in einem Bericht mehrheitlich zufrieden über die unbürokratische Hilfe für Selbstständige während der ersten Monate der Pandemie.
Publiziert: 18.02.2022 um 16:08 Uhr
Die SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo präsidiert die GPK des Nationalrats.
Foto: Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) unter der Leitung von SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (63) zieht eine vorwiegend positive Bilanz über den Corona-Erwerbsersatz, den Selbstständigerwerbende in den ersten Monaten der Corona-Krise erhalten haben. Der Bundesrat müsse aber künftig besser auf ähnliche Situationen vorbereitet sein.

Als die Landesregierung im März 2020 zur Eindämmung des Coronavirus weite Teile der Wirtschaft lahmlegte, schnürte sie gleichzeitig ein finanzielles Hilfspaket für betroffene Unternehmen und Selbstständige. Für Letztere führte die Regierung den Covid-19-Erwerbsersatz ein. Verschiedentlich wurde in den darauffolgenden Monaten das hohe Missbrauchsrisiko dieses Instruments kritisiert.

Schwächen in Kauf genommen

Diese Schwäche des Systems ist gemäss des am Freitag veröffentlichten GPK-N-Berichts darauf zurückzuführen, dass der Bundesrat so rasch wie möglich ein breit angelegtes, einfaches und unbürokratisches Unterstützungssystem habe einführen wollen. Das Risiko von Missbrauchsfällen sei in Kauf genommen worden.

Die GPK-N begrüsst die Bestrebungen der Aufsichtsbehörden und gelangt zum Schluss, dass diese ihre Aufgaben so gewissenhaft erfüllt hätten, wie dies auf Grundlage der verfügbaren Daten möglich gewesen sei. Letztlich seien nur wenige Missbrauchsfälle bekannt geworden.

Empfehlungen der GPK

Die Kommission empfiehlt die Regierung aber dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung künftig besser auf ähnliche Situationen vorbereitet ist. Verbesserungspotenzial sieht die GPK-N beispielsweise beim Austausch zwischen den verschiedenen Bundesämtern. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bundesbehörden und den Ausgleichskassen bezeichnet sie dagegen als gut.

Nach Meinung der Kommission hat die Corona-Krise ferner gewisse allgemeine Probleme bei den Sozialwerken zutage gefördert, namentlich bei der Aufsicht über die Ausgleichskassen. «Für die GPK-N ist es wichtig, dass der Bundesrat diese Punkte vertieft», so die Kommission.

Soziale Absicherung

Schliesslich hält die GPK fest, dass die Selbstständigerwerbenden eine Kategorie von Erwerbstätigen darstellten, die im Sozialversicherungsbereich bislang wenig dokumentiert sei. Deshalb ersucht sie den Bundesrat um die Prüfung, ob die soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden nicht eingehender angeschaut werden müsste. (SDA)

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