Der Bundesrat passte am Freitag die Freisetzungsverordnung an. Mit dem Verbot, gewisse gebietsfremde Pflanzen nicht mehr an Dritte abzugeben, will er eine Forderung des Parlaments umsetzen. Die Verbote sollen verhindern, dass sich invasive und gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt ausbreiten und Schäden anrichten.
Gewisse Pflanzen, darunter Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum, dürfen vom kommenden 1. September an weder verkauft, verschenkt noch importiert werden. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot nicht betroffen.
Zudem hat der Bundesrat das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Eine Reihe von invasiven gebietsfremden Pflanzen darf damit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, also nicht auf den Markt gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderen den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau.
Zoll darf Kontrollen machen
Neu sind zudem Importkontrollen durch den Zoll möglich. Abgesehen vom Zoll sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig. Der Bundesrat will mit dem Entscheid den Gärtnereien und Verkaufsstellen sechs Monate Zeit geben, um ihr Sortiment anzupassen.
Von den heute in der Schweiz rund 1300 etablierten gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind etwa 200 invasiv, wie der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsanpassung schreibt. Knapp neunzig invasive Arten sind Pflanzen. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der invasiven gebietsfremden Pflanzen weiter steigen werde. (SDA)