Das Debattenverbot an Schulen im Kanton Waadt sorgte landesweit für Aufsehen. Staatsrat Fréderic Borloz hatte die Schuldirektionen am 31. August durch eine interne Weisung darüber informiert, dass politische Debatten an den Waadtländer Bildungsstätten in den zehn Wochen vor einer Wahl ab sofort verboten seien.
Diese Richtlinie soll laut Borloz den Stimmenfang während des Wahlkampfs verhindern und die Neutralität der Schule wahren.
Daraufhin reichten vor drei Wochen mehrere Mitglieder vor allem linker Parteien und Gewerkschaften Beschwerde ein. Nun hat das Waadtländer Verfassungsgericht entschieden: Das Verbot bleibt in Kraft.
Ein vollständiges und begründetes Urteil werde den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, hiess es in einer Medienmitteilung des Staatsrats vom Freitagabend. «Die Generaldirektionen und das Bildungsdepartement nehmen diesen Entscheid zur Kenntnis. Das Departement wird keine weiteren Kommentare abgeben, bevor es das vollständige Urteil erhalten hat», fügte die Regierung hinzu.
«Verbot widerspricht politischer Bildung»
Vor etwa zwei Wochen hatte dasselbe Gericht den betroffenen Parteien mitgeteilt, dass die normalerweise automatisch eintretende aufschiebende Wirkung derzeit nicht in Betracht komme.
Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass eine kontradiktorisch geführte Debatte in der Schule nicht unter politische Propaganda falle und die Neutralität des Unterrichts nicht beeinträchtige. Ein solches Verbot widerspricht ihrer Meinung nach der politischen Bildung junger Menschen.
Ihre Beschwerde zielte darauf ab, eine aufschiebende Wirkung der Weisung des Staatsrats zu erreichen, um Debatten im Rahmen der eidgenössischen Wahlen im Oktober zu organisieren. Die Gegner hoffen jedoch auch langfristig auf einen Sieg in der Sache. Ihr Ziel ist es, dass die Richtlinie für nichtig erklärt wird. (SDA)