Wenn Xherdan Shaqiri (32) an der EM ein Traumtor schiesst, jubeln vor den Bildschirmen alle, die sich für Fussball interessieren. Alle andern, denen das egal ist, zahlen ebenfalls mit. 335 Franken pro Jahr kostet die Serafe-Abgabe für Private und 670 Franken pro Jahr für sogenannte Kollektivhaushalte.
Der Bundesrat will das ändern. Er hat beschlossen, die jährliche Haushaltsabgabe schrittweise zu reduzieren: ab 2027 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Für die kommenden zwei Jahre soll der bisherige Betrag von 335 Franken beibehalten werden.
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Zudem erhöht der Bundesrat die Limite, ab der Unternehmen Gebühren zahlen müssen, von heute 500’000 Franken Umsatz pro Jahr auf 1,2 Millionen Franken. Damit werden kleine und mittelgrosse Firmen ab 2027 von der Abgabe befreit.
Gegenoffensive zur Halbierungs-Initiative
Der Bundesrat ändert die Verordnung in Eigenregie. Das passiert vor dem Hintergrund der sogenannten Halbierungs-Initiative der SVP. Diese verlangt, dass die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr gesenkt wird und Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreit werden.
Die Folgen für die Verankerung der SRG in den Sprachregionen wären drastisch. Um Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten, hat der Bundesrat nun entschieden, den Gegenvorschlag mit der Senkung der Abgabe auf 300 Franken auf Verordnungsstufe umzusetzen. Verordnungen sind Erlasse, die der Verfassung und dem Gesetz nachgeordnet sind. Gegen Verordnungen kann aber nicht das Referendum ergriffen werden.
Die Abgaberegeln bleiben dieselben wie heute: Grundsätzlich muss jeder Haushalt und jede Firma die Gebühr zahlen. Unabhängig davon, ob man Radio hört oder fernsieht. Es gibt jedoch noch wenige Ausnahmen. Der Beobachter beantwortet die wichtigsten Fragen zur Radio- und Fernsehabgabe:
Muss ich mich irgendwo anmelden?
Nein. Sie bekommen automatisch eine Rechnung. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie dies nicht melden – weil die Serafe die Adressen von den Einwohnerkontrollen bekommt.
Ich habe nur ein Radio, aber keinen Fernseher. Muss ich trotzdem 335 Franken zahlen?
Ja. Die Abgabe hängt nicht mehr wie früher vom empfangsbereiten Gerät ab, sondern gilt grundsätzlich für jeden Haushalt.
Ich habe keinerlei Geräte. Schulde ich die Gebühr trotzdem?
Ja, ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Privathaushalte die Abgabe entrichten, selbst wenn sie keine Empfangsgeräte haben. Bis Ende 2023 war es möglich, sich von der Gebühr befreien zu lassen.
Wir schauen nur ausländische Programme. Muss ich trotzdem zahlen?
Ja. Die Abgabe wird unabhängig davon erhoben, welche Programme Sie schauen.
Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Was gilt?
Wenn Personen im Haushalt wohnen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV beziehen, ist keine Abgabe geschuldet – das gilt für den ganzen Haushalt. Betroffene müssen ihre EL-Verfügung oder eine amtliche Bestätigung einschicken. Sie dient als Gesuch für die Serafe. Eine rückwirkende Befreiung ist maximal für fünf Jahre möglich.
Ich bin im Moment auf Sozialhilfe angewiesen. Muss ich die Abgabe entrichten?
Ja. Die Abgabe ist in den Grundbedarf für den Lebensunterhalt eingerechnet.
Mein Mann und ich trennen uns, er zieht aus. Muss ich das der Serafe melden?
Nein. Wichtig ist nur, dass Ihr Mann dem Einwohnerregisteramt meldet, dass er wegzieht. Die Daten werden dann an die Serafe weitergeleitet.
Muss ich als Wochenaufenthalterin auch eine Abgabe leisten?
Sie müssen die Gebühr nur für den Hauptwohnsitz zahlen. Wer jeweils ein paar Tage pro Woche woanders wohnt, muss nicht doppelt zahlen.
Ich gehe für ein halbes Jahr ins Ausland. Bekomme ich etwas zurück?
Grundsätzlich nicht. Nur wenn Sie sich in der Schweiz abmelden und ins Ausland ziehen, müssen Sie die Gebühr nicht mehr zahlen. Solange Sie den Wohnsitz in der Schweiz behalten, schulden Sie die Gebühr.
Meine Mutter lebt im Altersheim. Muss sie die individuelle Abgabe weiterhin entrichten?
Nein. Heime sind Kollektivhaushalte, die insgesamt 670 Franken pro Jahr leisten müssen. Das gilt auch für Pflege-, Wohn-, Erziehungs- oder Studentenheime, Internate, Klöster, Asylunterkünfte oder Strafanstalten. Die Abgabe wird direkt durch das Heim beglichen. Achtung: Wenn man zwar im Heim wohnt, aber bei der Gemeinde noch einen Privathaushalt als «Hauptwohnsitz» gemeldet hat, schickt die Serafe die normale Rechnung für Privathaushalte.
Auch wenn die Gebühr bald sinkt: Ich habe Mühe, 300 Franken aufs Mal zu zahlen. Sind Raten möglich?
Ja, fragen Sie bei der Serafe nach. Dort können Sie auch verlangen, dass Sie alle drei Monate eine Rechnung bekommen.
Weil ich kein E-Banking habe, möchte ich eine Papierrechnung.
Die ordentliche Jahresrechnung in Papierform ist kostenlos. Wer sie quartalsweise zugeschickt bekommen möchte, muss dafür zwei Franken zahlen.
Ich habe vergessen, die Rechnung zu bezahlen. Nun verlangt die Serafe fünf Franken Mahngebühr – darf sie das?
Ja. Für Mahngebühren braucht es immer eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage. Gemäss der Radio- und Fernsehverordnung darf die Serafe fünf Franken pro Mahnung verrechnen.
Mein Vater lebt schwer krank allein zu Hause. Was passiert mit den bereits entrichteten Abgaben, wenn er stirbt?
Dann können die Erben verlangen, dass ihnen ein Teil der Jahresrechnung zurückerstattet wird. Und zwar ab dem letzten Tag des Monats, in dem die Person verstorben ist. Dazu müssen sie der Serafe den Erbschein einreichen und eine Bankverbindung nennen.
Ich wohne mit Freunden zusammen. Was, wenn mein Mitbewohner nicht zahlt?
Dann kann die Serafe das Geld auch von Ihnen verlangen – weil alle Volljährigen in einem Haushalt solidarisch haften. Damit keine Mahngebühren anfallen, sorgen Sie lieber dafür, dass die Rechnung pünktlich beglichen wird, und holen Sie sich, wenn nötig, den Anteil der Mitbewohner zurück.
Die Adresse auf der Rechnung hat einen Fehler. Was soll ich tun?
Fragen Sie zuerst bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder des Kantons nach.
Muss ich für meine Ferienwohnung, die ich auch vermiete, die Abgabe entrichten?
Nein. Mit Ihrer regulären Haushaltsabgabe ist alles bezahlt.
Ich habe eine kleine Schreinerei: Muss ich die Gebühr zahlen?
Das ändert sich mit der Verordnung des Bundesrats. Wenn Ihr Jahresumsatz über 500’000 Franken beträgt, müssen Sie bis 2027 bezahlen. Unternehmen zahlen dann je nach Umsatz – zum Beispiel 160 Franken bei einem Umsatz bis zu 749’000 Franken. Bei den Firmen stellt nicht die Serafe Rechnung, sondern die Eidgenössische Steuerverwaltung, gestützt auf die Umsatzzahlen des Vorjahres. Ab 2027 sind nur noch Betriebe mit einem Umsatz ab 1,2 Millionen von der Serafe-Gebühr betroffen.
Ich kann mich mit der Serafe einfach nicht einigen. An wen kann ich mich wenden?
An das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), Sektion Radio- und Fernsehabgabe. Diese Stelle hat die Aufsicht über die Serafe und ist Rekursinstanz, wenn man sich über Entscheide der Serafe beschweren will – etwa wenn es um Rechtsfragen zur Abgabepflicht, zur Gebührenbefreiung oder zu Betreibungen geht.