Corona-Skeptiker blitzen vor Gericht ab
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Gegen Maskenpflicht geklagt
Corona-Skeptiker blitzen vor Gericht ab

Eine Gruppe von Masken-Gegner aus dem Kanton Zürich hat sich vor Gericht gegen die Maskenpflicht in Geschäften gewehrt. Vergebens.
Publiziert: 13.01.2021 um 11:41 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2021 um 12:10 Uhr
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Eine Gruppe von Einzelpersonen hat in Zürich Beschwerde gegen die Maskenpflicht in Geschäften eingereicht.
Foto: imago images/Michael Weber

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Corona-Skeptikern gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Ein solcher Grundrechtseingriff sei unter bestimmten Voraussetzungen hinzunehmen, urteilte das Gericht.

Die Beschwerde hatte sich gegen die Maskenpflicht in Zürcher Geschäften gerichtet, die der Regierungsrat Ende August 2020 verhängt hatte, weil die Ansteckungszahlen im Raum damals wieder deutlich stiegen. Damals herrschte ein föderaler Flickenteppich an Schutzmassnahmen. Ob beim Einkaufen eine Maske getragen werden musste oder nicht, war von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Erst im Oktober verhängte der Bundesrat dann die Maskenpflicht im ganzen Land.

Schon einmal abgeblitzt

Wenige Wochen vor der nationalen Maskenpflicht reichten die Zürcher Skeptiker ihre Beschwerde ein und verlangten dabei auch aufschiebende Wirkung. Die Maskenpflicht sollte ihrer Meinung nach per sofort fallen, bis ein gültiges Urteil vorliegt.

Doch nach dem Verwaltungsgericht ging auch das Bundesgericht nicht auf die Forderung um aufschiebende Wirkung ein. Die Masken in Zürcher Geschäften blieben somit. Nun hat das Verwaltungsgericht das eigentliche Urteil gefällt – und die Maskengegner abblitzen lassen. Das Tragen einer Maske liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig, so das Gericht. Zudem sei es zeitlich beschränkt und nur mit leichten Unannehmlichkeiten verbunden.

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Die Maskengegner hatten argumentiert, dass es bisher keine wissenschaftlichen Daten darüber gebe, wonach die Ansteckungsgefahr in Geschäften epidemiologisch relevant sei. Hinzu komme, dass viele Masken die Mindestanforderungen für den Schutz vor Viren nicht erfüllen und die Masken falsch getragen und aufbewahrt würden. So könne man gleich auf die Maske verzichten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Skeptiker können es theoretisch noch ans Bundesgericht weiterziehen. Viel Erfolg dürften sie allerdings auch dort nicht haben. Die Maskengegner müssen nun, weil sie vor Verwaltungsgericht verloren haben, die Gerichtskosten in der Höhe von 3400 Franken bezahlen. (SDA)

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