Für verheiratete Paare
Parlament sagt ja zu Eizellenspende

Das Parlament will Eizellenspende für Ehepaare in der Schweiz legalisieren. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat zugestimmt. Jetzt muss der Bundesrat sich an die Arbeit machen.
Publiziert: 13.09.2022 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2022 um 12:07 Uhr
Mit der Legalisierung der Eizellenspende sollen sich unfruchtbare Frauen ihren Kinderwunsch auch in der Schweiz erfüllen können.
Foto: imago images/Panthermedia

Knapp – mit 22 Ja- zu 20 Nein-Stimmen – sprach sich der Ständerat für die Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz aus. Damit sollen verheiratete Paare nicht mehr gezwungen sein, bei einem Kinderwunsch ins Ausland zu müssen. Der Nationalrat hatte den Vorstoss schon im März mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rahmenbedingungen festzulegen, um Ehepaaren, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, die Eizellenspende zu ermöglichen.

Gegen Ungleichbehandlung

Nach Auffassung der Mehrheit der Ständeratskommission führt das momentane Verbot der Eizellenspende zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung. Mit der Legalisierung der Eizellenspende würden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt, erklärte namens der Kommission die Tessinerin Marina Carobbio Guscetti (SP).

Die heutige Regel zwinge unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz dazu, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Schätzungen gingen von mindestens 500 solcher Reisen pro Jahr aus. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, könnten jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen, so Carobbio.

Bundesrat ist skeptisch

Skeptischer ist der Bundesrat und mit ihm eine Ratsminderheit. Sie argumentierten, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten.

Die Eizellenspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden, erklärte die Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot den Standpunkt der Kommissionsminderheit. Vor allem ethische, juristische aber auch medizinische Bedenken sprächen gegen die Motion. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellenspende nämlich einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff dar. Mit Verweis auf die nationale Ethikkommission und die Schweizer Ärztevereinigung erklärte Chassot, dass zu viele sensible Fragen noch offen seien.

Ausbeutung der Spenderinnen

Für den Zuger Matthias Michel (FDP) hat die Motion wesentlich mit Gleichstellung und dem Grundrecht der sogenannte reproduktive Autonomie zu tun. Kritikerinnen und Kritiker der Motion wollten zuerst alle Details lösen, aber das wäre «das Pferd am Schwanz aufgezäumt», so Michel.

Für die Luzernerin Andrea Gmür (Mitte) greift das Argument der vermeintlichen Gleichstellung viel zu kurz. Eizellenspenden förderten viel mehr soziale Ungleichheiten, es gehe um die Ausbeutung der Spenderinnen. In Spanien gebe es einen Markt für Eizellenspenden, das habe nichts mit Selbstbestimmung zu tun.

Bundesrat muss Gesetzesgrundlage schaffen

Bundesrat Alain Berset erklärte, dass der Bundesrat materiell zur Eizellenspende keine Stellung nehme, die Motion aber ablehne. In ein paar Monaten werde die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes abgeschlossen.

Der Bundesrat muss sich aber dennoch an die Arbeit machen. Nach der Zustimmung durch den Ständerat hat der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung den Auftrag erhalten, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. (SDA)

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