Juhui, die Sommerferien sind da! Für die allermeisten Schülerinnen und Schüler im Land ist das Schuljahr zu Ende. Ein ganz besonderes Jahr. Sechs Wochen mussten die Erst- bis Neuntklässler wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus lernen, ältere Schüler gar noch länger.
Auch die Ferien werden dieses Jahr für viele Familien anders als sonst. Die meisten dürften dem Rat des Bundesrats Folge leisten und in der Schweiz bleiben. Tut man das nicht, drohen nicht nur den Eltern, sondern auch den Schülern Konsequenzen.
Schulen haben Eltern oft schon vorgewarnt
29 Länder stehen derzeit auf der Risikoliste des Bundes. Wer sich in den zwei Wochen vor der Einreise in einem dieser Staaten aufhielt, muss zurück in der Schweiz zehn Tage in Quarantäne. Betroffen sind unter anderem Serbien, Kosovo oder Schweden. Die Quarantänepflicht gilt für alle Personen – auch für Kinder, wie der Bund in den Erläuterungen zur Verordnung explizit festhält.
Damit könnten die Sommerferien für einige Schülerinnen und Schüler länger dauern als gedacht. In zahlreichen Kantonen haben die Schulen die Eltern bereits vorgewarnt. Das Zürcher Bildungsdepartement bat die Schulen im Kanton beispielsweise, den Eltern klarzumachen, dass bei einem Quarantäne-Fall kein Anspruch auf Fernunterricht bestehe. Das heisst: Die Schüler bekommen die Hausaufgaben und eventuell ein paar Aufgaben zusätzlich für die Zeit daheim. Mehr nicht.
Bis zu 1000 Franken Busse
Der Kanton St. Gallen stellt weiter klar, dass die Quarantänepflicht auch gilt, wenn ein Land erst auf die Risikoliste gesetzt wird, während man schon dort in den Ferien weilt. In St. Gallen müssen betroffene Schüler zudem nicht bloss zu Hause bleiben – deren Eltern blüht unter Umständen auch eine Busse, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Muss das Kind in Quarantäne, stellt das aus Sicht der St. Galler Behörden eine Verletzung der Schulpflicht dar. «Somit können Eltern gebüsst werden», schreibt das Bildungsdepartement auf seiner Homepage.
Die Bussen fallen happig aus. Laut dem Volksschulgesetz des Kantons werden mindestens 200 Franken fällig – pro verpasstem Schulhalbtag. Die Höchstbusse beträgt – insgesamt – 1000 Franken. Ob wirklich eine Busse verhängt wird und in welcher Höhe, ist letztlich den Schulen überlassen. «Es handelt sich um einen Ermessensentscheid», teilt das Bildungsdepartement auf Nachfrage von BLICK mit. Auch eine Verwarnung ist möglich.
Schuss könnte nach hinten losgehen
St. Gallen geht mit der Bussen-Androhung weiter als die meisten anderen Kantone, wie BLICK-Recherchen zeigen. Fast alle der knapp ein Dutzend angefragten Kantone teilen mit, sicher auf Bussen zu verzichten. Im Kanton Waadt befürchtet man, dass eine Bestrafung nach hinten losgehen könnte. «Sanktionen oder deren Ankündigung könnten zur Folge haben, dass Familien die Rückkehr aus einem Risikoland verheimlichen, sich nicht an die Quarantäne und die Gesundheitsmassnahmen halten», sagt Julien Schekter vom Waadtländer Bildungsdepartement. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich das Virus an der Schule ausbreite. Auch in Zürich besteht diese Sorge, weshalb auf Bussen bewusst verzichtet wird.
Was die Schülerinnen und Schüler betrifft, behandeln die meisten Kantone die Quarantäne als entschuldigte Absenz. So zum Beispiel in Bern, Zürich, Aargau, Thurgau und Graubünden. «Ein Eintrag von einer unentschuldigten Absenz im Zeugnis eines Schulkindes wäre in diesen Fällen nicht korrekt», teilt der Kanton Graubünden mit. Auch in St. Gallen werden die Schülerinnen und Schüler für ihre Ferien nicht bestraft.
Auch Lehrer müssen sich verpflichten
In Basel hingegen müssen Schülerinnen und Schüler aufpassen. «Wer wissentlich eine Quarantäne während der Schulzeit in Kauf nimmt, muss mit unentschuldigten Absenzen rechnen», sagt Simon Thiriet, Sprecher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt. Wie in der Ostschweiz könnten Basler Eltern zudem Bussen drohen. Noch sei kein Entscheid gefällt worden, sagt Thiriet. Klar sei aber: «Wir wedeln nicht von Beginn an mit Bussenzetteln, sondern suchen das Gespräch.»
Nochmals einen anderen Weg wählt Schaffhausen. Dort müssen alle Eltern nach den Ferien eine Erklärung unterschreiben, in der sie versichern, sich an die Reise- und Quarantänebestimmungen gehalten zu haben. Das Gleiche gilt für die Lehrer. Denn alle Disziplin bei den Schülern nützt nichts, wenn dann das Lehrerpult leer bleibt.