Erster Schritt aus dem Lockdown
Endlich wieder shoppen!

Ein erster Schritt in Richtung Normalität kommt: Ab März dürfen die Läden wohl wieder öffnen. Doch weitere Lockerungsschritte werden frühestens im April gemacht – und dann nur, wenn die epidemiologische Lage es zulässt.
Publiziert: 18.02.2021 um 01:13 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2021 um 07:00 Uhr
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Ab 1. März dürfen die Laden-Gitter wieder hoch: Der Bundesrat hat erste Lockerungsschritte aus dem Lockdown angekündigt.
Foto: Keystone
Gianna Blum und Pascal Tischhauser

In Sachen Corona ist noch lange kein Ende in Sicht. Oder wie es Bundespräsident Guy Parmelin (SVP, 61) ausdrückt: «Der sprichwörtliche Tunnel ist leider noch lang.» Doch ein Licht an dessen Ende, das sehe man nun. Per 1. März schlägt die Landesregierung den Kantonen erste, «sehr vorsichtige» Öffnungsschritte aus dem Lockdown vor. So sollen die Läden wieder öffnen, wenn auch mit strengen Schutzkonzepten und begrenzter Kundenzahl. Und im Freien sollen privat wieder bis zu 15 Personen zusammenkommen können.

Wie BLICK vorab publik machte, sind weitere Lockerungsschritte im Monatstakt angedacht. Denn das gibt laut Gesundheitsminister Alain Berset (48, SP) dem Bundesrat jeweils genug Zeit, um die Kantone zu konsultieren und auch um weitere Öffnungsschritte hinauszuzögern, sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern. «Wir gehen mit dieser Strategie ein Risiko ein», sagt er.

Erstmals Richtwerte

Weitere Lockerungen gäbe es also Anfang April. Erstmals hat der Bundesrat dazu auch konkrete Richtwerte kommuniziert: Es sind deren vier: So darf die Inzidenz – also die Anzahl Corona-Fälle pro 100'000 Personen – am 22. März nicht höher sein als Anfang März. Der Anteil positiver Tests muss unter 5 Prozent liegen und der R-Wert mindestens eine Woche nicht über 1 steigen. Und nicht zuletzt spielt auch die Auslastung der Spitäler eine Rolle, namentlich sollen nicht mehr als ein Viertel der Intensivpflegebetten von Corona-Patienten belegt sein.

Einen Automatismus gibt es aber nicht. Wie Berset betont, müsse man «flexibel und bescheiden» bleiben. Entscheidend wird eine Kombination der Werte sein – und ob die Kantone punkto Contact Tracing und Testkapazitäten bereit sind, wird ebenfalls mitentscheidend sein.

In die Beiz geht es erst nach Ostern

Doch wenn alle Werte im grünen Bereich sind, darf ab 1. April wieder ein Kafi auf der Restaurantterrasse getrunken werden. Denn die Aussenbereiche der Beizen dürfen dann öffnen. Ab wann das Bier aber im Innern eines Lokals getrunken werden darf, ist noch nicht klar. «Nach Ostern», heisst es bislang. Das könnte – als Ausnahme – im Verlauf des Aprils sein, erst ab 1. Mai, aber halt auch später.

Das ist ungerecht für die Beizer – wie Berset offen sagt. «Sie können nichts für ihre Lage.» Er verweist aber auf die Wirtschaftshilfen, die Finanzminister Ueli Maurer (70, SVP) vorstellte. Und er erinnert daran: «Für die Kultur ist die Lage noch viel schlimmer.» Denn viele Kulturschaffende dürfen seit bald einem Jahr kaum mehr ihrem Job nachgehen. Die Strategie sei, dort zu öffnen, wo sich nur wenige Menschen treffen, vorzugsweise für kurze Zeit und mit Maske.

Ein Zückerchen für die Kleinen

Anders als die Beizer rücken Berset und Parmelin aber die Jungen in den Fokus. «Für sie ist die Lage besonders schwierig», so der Bundespräsident. Für unter 18-Jährige gibt es denn auch weitergehende Lockerungen: So dürfen sie sich wieder für Band- und Chorproben treffen und Sportwettkämpfe bestreiten. Und auch für die ganz Kleinen gibt es ein Zückerchen: Im Kindergarten ist Singen ab März wieder erlaubt.

Noch mal 22 Milliarden Schulden

Die Krise schlägt voll auf den Bundeshaushalt durch. Der Bund schliesst das Rechnungsjahr 2020 wohl mit einem Rekorddefizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Ohne die zusätzlichen Corona-Ausgaben hätte das Defizit 1,2 Milliarden Franken betragen.

Und die Ausgaben werden nicht weniger. So hat der Bundesrat beschlossen, die Summe für die Härtefälle erneut zu verdoppeln – von 5 auf 10 Milliarden Franken.

Ausserdem wird der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernehmen. Die Höchstbezugsdauer soll zudem von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren verlängert werden können. Gemäss Bundesrat führt dies zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von geschätzt bis zu 6 Milliarden Franken.

Wegen dieser und weiterer Corona-Ausgaben dürfte das Defizit im aktuellen Jahr nochmals bei 21,8 Milliarden Franken liegen. «Ein Ausmass, das wir noch nicht gekannt haben», so Finanzminister Ueli Maurer (70). Mit einer langsamen Erholung rechnet der Bundesrat erst in den Jahren 2023 bis 2025. Sermîn Faki

Finanzminister Ueli Maurer.
Keystone

Die Krise schlägt voll auf den Bundeshaushalt durch. Der Bund schliesst das Rechnungsjahr 2020 wohl mit einem Rekorddefizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Ohne die zusätzlichen Corona-Ausgaben hätte das Defizit 1,2 Milliarden Franken betragen.

Und die Ausgaben werden nicht weniger. So hat der Bundesrat beschlossen, die Summe für die Härtefälle erneut zu verdoppeln – von 5 auf 10 Milliarden Franken.

Ausserdem wird der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernehmen. Die Höchstbezugsdauer soll zudem von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren verlängert werden können. Gemäss Bundesrat führt dies zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von geschätzt bis zu 6 Milliarden Franken.

Wegen dieser und weiterer Corona-Ausgaben dürfte das Defizit im aktuellen Jahr nochmals bei 21,8 Milliarden Franken liegen. «Ein Ausmass, das wir noch nicht gekannt haben», so Finanzminister Ueli Maurer (70). Mit einer langsamen Erholung rechnet der Bundesrat erst in den Jahren 2023 bis 2025. Sermîn Faki

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