Viele Selbstständige sind sozial schlecht abgesichert. Jede und jeder Vierte zahlt nur in die AHV ein und hat weder eine Pensionskasse noch eine 3. Säule. Auch die Unfallversicherung ist oftmals schlechter – und ein Schutz gegen Arbeitslosigkeit gar nicht vorhanden.
Diese unbefriedigende Situation beschäftigt die Politik seit längerem. Nun nimmt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats einen Anlauf, um die Rechtssicherheit von Selbstständigen zu verbessern.
Einerseits sollen klare Regeln eingeführt werden, um zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit zu unterscheiden. Denn diese Differenzierung ist oftmals gar nicht so klar. Ausserdem sollen sich Selbstständige einfacher sozial absichern können. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von GLP-Chef Jürg Grossen (54) zurück.
Derzeitige Regeln unklar
Die Kommission hält die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit für zentral. Denn diese bestimmt über die soziale Absicherung und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Die derzeitigen Regeln seien oft unklar und schadeten der wirtschaftlichen Freiheit. Oftmals würden Gerichte und Behörden gegen den Willen der Betroffenen entscheiden und sie im Zweifel als Unselbstständige kategorisieren, was Probleme verursache.
Eine Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass die aktuellen Regeln ausreichen. Linke befürchten, dass die Änderungen nur zu mehr Bürokratie führen und warnen vor einem hohen Missbrauchspotenzial.
Bundesrat soll genaue Kriterien festlegen
Die wichtigsten Kriterien für die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit sollen nun im Gesetz verankert werden. Dazu gehören gemäss der Kommission die «organisatorische Unterordnung» und das unternehmerische Risiko. Auch Vereinbarungen zwischen zwei Parteien sollen berücksichtigt werden. Der Bundesrat soll die genauen Kriterien festlegen.
Zudem soll es künftig möglich sein, dass man sich als Selbstständige oder Selbstständiger fürs Erledigen des Papierkrams Hilfe holen kann. Es soll beispielsweise erlaubt sein, dass Online-Plattformen gewisse Aufgaben wie die Anmeldung bei der Ausgleichskasse für Kunden übernehmen. Die Idee dahinter ist, dass niemand Beitragslücken hat, weil ihm die Bürokratie zu kompliziert ist.
Der Entwurf wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Nun haben Parteien, Kantone, Verbände und andere interessierte Kreise die Möglichkeit, bis Anfang November eine Stellungnahme zum Vorschlag abzugeben.