Der anrechenbare Anteil der Asylkosten in der Schweiz machte mit 1,311 Milliarden Franken insgesamt 28 Prozent der APD aus, wie es weiter heisst. 538 Millionen Franken davon entfielen auf Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine. Ohne die Berücksichtigung der Asylkosten nahmen die anrechenbaren Ausgaben im Vergleich zu 2022 um 242 Millionen Franken zu.
Im Vorjahr lag die Quote von APD zum Bruttoinlandeinkommen noch 0,4 Prozentpunkte tiefer bei 0,56 Prozent. Zu diesem Anstieg führten laut dem EDA vor allem die umfassenden Unterstützungsanstrengungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, dem Konflikt im nahen Osten sowie die Kosten für die Aufnahme von Asylsuchenden, Geflüchteten und Schutzsuchenden während der ersten zwölf Monate ihres Aufenthalts in der Schweiz.
International vereinbarte Richtlinien
Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und der Abteilung für Frieden und Menschenrechte umgesetzt. Deren Budget deckte laut dem EDA rund zwei Drittel der APD im Jahr 2023 ab. Ergänzt werden die Gelder der APD von den übrigen Bundesstellen sowie den Beiträgen der Kantone und Gemeinden.
Der Anteil der APD wird nach international vereinbarten Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berechnet. Konkret wird der Anteil der APD am Bruttoinlandeinkommen aller 31 Mitgliedstaaten verglichen. In diesem Ranking belegt die Schweiz den achten Platz und steigt damit gegenüber 2022 um einen Rang auf, so das Aussendepartement.
Mit ihrer internationalen Zusammenarbeit trage die Schweiz zur Bekämpfung der Armut, zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte, zur Bewältigung von globalen Herausforderungen sowie zur Beseitigung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration bei, hiess es weiter. (SDA)