Details zum CS-Rettungsdeal
Nationalräte wollen Bundesrat zu Transparenz zwingen

Der Bundesrat will nicht, dass die Öffentlichkeit mehr zur Rettung der grössten Schweizer Bank erfährt. Doch da hat er die Rechnung wohl ohne das Parlament gemacht.
Publiziert: 15.05.2023 um 19:11 Uhr
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Aktualisiert: 15.05.2023 um 20:25 Uhr
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Am 19. März haben Finanzministerin Karin Keller-Sutter und Alain Berset (2.v.r.) gemeinsam mit den Spitzen von UBS, CS, Nationalbank und Finma die Bankenrettung verkündet.
Foto: keystone-sda.ch
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Was am Sonntag, 19. März, hinter den heruntergelassenen Rollläden im ehemaligen Nobelhotel Bernerhof verhandelt worden ist, soll die Öffentlichkeit nicht erfahren. Alle Details rund um die von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (59) eingefädelte Übernahme der Credit Suisse durch deren Konkurrentin UBS bleiben unter Verschluss. So hat es der Bundesrat beschlossen.

Die Landesregierung hebelte in der Notverordnung zur Mega-Bankenrettung eigenmächtig das Öffentlichkeitsgesetz aus. Ein Vorgehen, das im Bundeshaus für heftige Kritik sorgt. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will den Bundesrat nun in die Schranken weisen und die Ausnahmeklausel aus dem Notrecht streichen.

Was der Bundesrat tut, sei «höchst problematisch»

Es gehe nicht an, den Zugang zu amtlichen Dokumenten pauschal zu verweigern, findet die Kommission. Dieses Vorgehen sei «höchst problematisch», gerade angesichts der Tragweite der getroffenen Entscheide. Es geht schliesslich um insgesamt 259 Milliarden Franken, die der Bund in Form von Liquiditätshilfen oder Ausfallgarantien gesprochen hat. Die Kommission hat den entsprechenden Vorstoss am Freitag mit 18 zu 7 Stimmen verabschiedet. Er hat durchaus Chancen, von National- und Ständerat angenommen zu werden.

Das Finanzdepartement hat gestützt auf die umstrittene Ausnahmeklausel mehrere Gesuche auf Akteneinsicht von Medien abgelehnt. Der Bundesrat will selbst bestimmen, was die Öffentlichkeit erfährt und was nicht.

Eine sehr eigensinnige Definition des Öffentlichkeitsprinzips, das seit 2006 für die ganze Bundesverwaltung gilt. Es hält fest, dass jede und jeder – nicht nur Medien – das Recht hat, Einsicht in interne Unterlagen des Bundes zu erhalten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel, wenn durch die Veröffentlichung die Sicherheit der Schweiz gefährdet oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden.

Auch Datenschützer übt Kritik

«Ich stelle nicht infrage, dass es sicherlich viele Informationen gibt zum Deal, die vertraulich bleiben müssen», sagt SP-Nationalrätin Céline Widmer (44). Aber dass der Bundesrat das Öffentlichkeitsprinzip gleich komplett ausschalten will, gehe nicht. «Nicht nur das Parlament, sondern auch die Öffentlichkeit hat das Anrecht auf Transparenz!» Auch der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger (63) kritisierte das Vorgehen des Bundesrats.

Grünen-Nationalrätin Greta Gysin (39), Vizepräsidentin der Kommission, sagt: «Der Bund erweckt mit seinem Vorgehen den Eindruck, dass er irgendwas zu verbergen hat. Das verstehe ich nicht.» SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (46) befürchtet ausserdem, dass das Vorgehen Schule machen könnte – und der Bundesrat künftig immer mehr Ausreden findet, um keine Transparenz schaffen zu müssen. Gegen den Vorstoss stellen sich Nationalrätinnen und Nationalräte von Mitte und FDP.

Die Kommission will dem Bundesrat auch für künftige nächste Notrechtsfälle den Tarif durchgeben. Denn es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesrat das Öffentlichkeitsgesetz umging. Schon in der Notverordnung zum Rettungsschirm für Stromfirmen fand sich die umstrittene Ausnahmeklausel.

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