Covid-Impfung verweigert
Vier Berufsmilitärs zu Recht entlassen

Vier Berufsmilitärs verloren ihre Stelle, weil sie sich der Covid-19-Impfung verweigerten. Das war rechtens, hat nun das Bundesgericht entschieden.
Publiziert: 23.03.2023 um 11:59 Uhr
|
Aktualisiert: 23.03.2023 um 12:47 Uhr
1/5
Für Berufssoldaten der Eliteeinheiten gilt eine Impfplicht.
Foto: Sobli

Die Schweizer Armee hat laut Bundesgericht vier Berufsmilitärs zu Recht gekündigt, weil sie die Covid-19-Impfung verweigerten. Die Impfung sei eine präventive Massnahme gewesen, damit die Spezialkräfte sofort im Ausland eingesetzt werden konnten.

Die Impfpflicht und die Entlassung im Fall einer Verweigerung stellen zwar einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff sei vorliegend jedoch gerechtfertigt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Bei Berufsmilitärs einer Spezialeinheit sei der Eingriff als leicht zu betrachten. Wer sich als Berufsmilitär anstellen lasse, stehe in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat. Mit dem Dienst in der Armee sei zudem die Gehorsamspflicht verbunden.

Film-Team begleitet Elite-Einheit AAD 10
0:32
Trailer:«SRF Dok» begleitet Elite-Einheit AAD 10

Impfung zumutbar

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass die Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland eine ausreichende gesetzliche Basis für den Grundrechts-Eingriff bilde.

Darin sei eine Pflicht für Behandlungen und Vorsorgemassnahmen festgelegt. Dass Impfungen nicht explizit genannt werden, sei nicht von Belang.

Eine mildere Massnahme wie regelmässige Tests gäben aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen gewisser Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft. Zudem erachtet das Bundesgericht die Impfung als zumutbar.

Ermahnungen nützten nichts

Die von den Kündigungen betroffenen Männer gehörten dem Kommando Spezialkräfte an, das dem Kommando Operationen unterstellt ist. Im Herbst 2021 sprach dieses die vier Entlassungen aus.

Durch davor geführte Gespräche und arbeitsrechtliche Ermahnungen liessen sich die Betroffenen nicht umstimmen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden vergangenes Jahr ab, worauf die vier Männer ans Bundesgericht gelangten.

Mitglieder der Spezialeinheit waren im August 2021 in Kabul/Afghanistan bei der Evakuierung von Schweizer Staatsangehörigen und lokalem Personal beteiligt. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?