Die Schweizer Armee hat laut Bundesgericht vier Berufsmilitärs zu Recht gekündigt, weil sie die Covid-19-Impfung verweigerten. Die Impfung sei eine präventive Massnahme gewesen, damit die Spezialkräfte sofort im Ausland eingesetzt werden konnten.
Die Impfpflicht und die Entlassung im Fall einer Verweigerung stellen zwar einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff sei vorliegend jedoch gerechtfertigt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.
Bei Berufsmilitärs einer Spezialeinheit sei der Eingriff als leicht zu betrachten. Wer sich als Berufsmilitär anstellen lasse, stehe in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat. Mit dem Dienst in der Armee sei zudem die Gehorsamspflicht verbunden.
Impfung zumutbar
Das Bundesgericht führt weiter aus, dass die Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland eine ausreichende gesetzliche Basis für den Grundrechts-Eingriff bilde.
Darin sei eine Pflicht für Behandlungen und Vorsorgemassnahmen festgelegt. Dass Impfungen nicht explizit genannt werden, sei nicht von Belang.
Eine mildere Massnahme wie regelmässige Tests gäben aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen gewisser Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft. Zudem erachtet das Bundesgericht die Impfung als zumutbar.
Ermahnungen nützten nichts
Die von den Kündigungen betroffenen Männer gehörten dem Kommando Spezialkräfte an, das dem Kommando Operationen unterstellt ist. Im Herbst 2021 sprach dieses die vier Entlassungen aus.
Durch davor geführte Gespräche und arbeitsrechtliche Ermahnungen liessen sich die Betroffenen nicht umstimmen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden vergangenes Jahr ab, worauf die vier Männer ans Bundesgericht gelangten.
Mitglieder der Spezialeinheit waren im August 2021 in Kabul/Afghanistan bei der Evakuierung von Schweizer Staatsangehörigen und lokalem Personal beteiligt. (SDA)