ChatGPT in Italien gesperrt
Greift auch die Schweiz bei Chatbots durch?

Italien sperrt den auf Künstliche Intelligenz basierenden Chatbot ChatGPT. Der Entscheid hat auch den Schweizer Datenschutzbeauftragten hellhörig gemacht.
Publiziert: 08.04.2023 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2023 um 14:23 Uhr
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Letzte Woche hat Italien die KI-Anwendung ChatGPT wegen mangelndem Datenschutz verboten.
Foto: Getty Images

Die italienische Datenschutzbehörde hat durchgegriffen. Vergangene Woche hat sie den auf Künstliche Intelligenz (KI) basierenden Dienst ChatGPT vorgegangen. Der Grund: fehlender Datenschutz. Das Angebot wurde gesperrt. Nun wächst der internationale Druck auf das Unternehmen OpenAI, der den Chatbot entwickelt hat.

Nach einer Sperre in Italien kommt es auch in Kanada zu einer Untersuchung – wegen einer Beschwerde über die Nutzung privater Daten. Sogar US-Präsident Joe Biden (80) fordert, dass KI-Produkte sicherer sein müssen. Die deutschen Behörden sind ebenfalls alarmiert.

Schweizer Behörde steht in Kontakt mit Italien

ChatGPT erstellt mithilfe von künstlicher Intelligenz Texte. Nutzer können einzelne Befehle oder Sätze vorgeben, die das System mithilfe von Milliarden von Texten aus dem Internet eigenständig ergänzt. Kritiker wenden ein, es sei unklar, woher ChatGPT und andere ähnliche Unternehmen ihre Daten bekämen und wie sie damit umgingen.

Beim Eidgenössischen Datenschützer Adrian Lobsiger (63) stösst der Entscheid Italiens auf Interesse. Eigenen Angaben zufolge steht der Datenschutzbeauftragte (Edöb) im Austausch mit der italienischen Datenschutzbehörde, um nähere Informationen über den Sperr-Entscheid zu erhalten.

Abwarten und beobachten

Das wars dann aber auch schon. In der Schweiz will man erstmal abwarten – und beobachten. Das schreibt der Eidgenössische Datenschützer (Edöb) in einer Mitteilung von dieser Woche. Nutzerinnen und Nutzern rät der Edöb bisher einzig, vor der Eingabe von Text oder dem Hochladen von Bildern zu prüfen, für welche Zwecke sie bearbeitet werden.

«Da der Edöb ChatGPT bislang nicht im Rahmen einer Sachverhaltsabklärung untersucht hat, äussert er sich nicht zur Datenschutzkonformität dieser Anwendung», schreibt er dazu.

Neue Technologien bergen Risiken für Privatsphäre

Man anerkenne zwar die Chancen von KI-gestützten Anwendungen. Allerdings sei die Bearbeitung von Personendaten mithilfe «dieser neuen Technologien auch mit Risiken für die Privatsphäre verbunden», schreibt der Datenschützer.

Unternehmen, die KI-gestützte Anwendungen einsetzen möchten, müssten sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten würden. Dazu gehöre etwa die transparente Information der Nutzerinnen und Nutzer darüber, welche Daten wie bearbeitet und eingesetzt würden. (oco)


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