Wer sein Velo im Zug mitnehmen will, muss sich seit Ende März für zwei Franken einen Platz sichern. Kommt der Kondukteur, und der Besitzer kann keine Reservation vorweisen, wird eine Gebühr von zehn Franken fällig – auch wenn der Bahnkunde für den Drahtesel Jahr für Jahr ein Velo-GA löst.
Mit dieser Regelung wollen die SBB den Ansturm der Velofahrer auf ihre Züge in geordnete Bahnen lenken, verteuern damit aber zugleich Abos und Billetts für Velofahrer, und zwar bis zum 31. Oktober: Wenn die schöne Jahreszeit zu Ende geht, läuft auch die neue Reservationspflicht aus.
Solange die Nachfrage nach Veloplätzen am Wochenende und an den Feiertagen das Angebot übersteige, würden die SBB dieses Regime auf den Intercity-Linien weiterführen, schreibt das Unternehmen auf Anfrage.
Völlig neu sei dies nicht. Der Intercity entlang des Jurasüdfusses kenne die saisonale Reservationspflicht für Velos seit über 15 Jahren, für die Züge durch den Gotthard-Basistunnel sei die Voranmeldung seit 2017 nötig.
SP-Nationalrat Matthias Aebischer (54, BE) ist Präsident des Verbands Pro Velo und damit gewissermassen der Kopf aller unmotorisierten Schweizer Zweiradfahrer. Die Argumentation der SBB überzeugt ihn nicht: «Viele Leute schreiben uns, dass sie trotz bezahlter Reservation keinen Platz gefunden haben für ihr Velo, weil schon Koffer oder Kinderwagen dort standen.» Die SBB garantierten also nicht, dass Fahrgäste, die mit dem komplizierten Systems reserviert und bezahlt hätten, auch tatsächlich einen Platz erhielten. Gerade das Beispiel der Jurasüdfuss-Linie habe in der Vergangenheit gezeigt, dass dies eben gerade nicht funktioniere, sagt Aebischer. «Diese Züge haben nur wenige Veloplätze. Leute mit Velo blieben an sonnigen Wochenenden im Sommer oft tagelang irgendwo am Jurasüdfuss blockiert.»
Wie viele Velofahrer ohne Reservation jährlich zur Kasse gebeten werden, wissen die SBB nicht. Sie wollen es auch künftig nicht wissen. «Diese Zahl haben wir nicht erhoben und werden das auch nicht tun», erklärt eine Sprecherin.