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Diese Regeln gelten ab 26. Juni.
Der Party-Sommer kann heute offiziell beginnen. Diskotheken dürfen zum ersten Mal seit Langem wieder öffnen, die Personenbeschränkungen in der Gastronomie fallen weg und Veranstaltungen bis zu 1000 Menschen sind ohne Bewilligung des Kantons erlaubt.
Die Lockerungen kommen früher als gedacht und sie gehen weiter als geplant. Blick hat die Übersicht, was nun alles wieder erlaubt ist.
Teilweise entfällt die Maskenpflicht:
- Im Freien muss keine Maske getragen werden.
- Ebenso wenig in Aussenbereichen von öffentlichen Einrichtungen.
- Drinnen muss weiterhin Maske getragen werden – etwa in einem Tiefbahnhof, aber auch im Zug.
- Bei der Arbeit und in Schulen ab Sek II braucht es keine Maske mehr.
Lockerungen im Gastrowesen:
- Personengrenzen fallen weg, es können wieder beliebig viele Menschen an einem Tisch sitzen, auch drinnen.
- Drinnen herrscht weiterhin Sitzpflicht und Abstand zwischen Gruppen.
- Die Maske bleibt im Innenraum auf, ausser man isst und trinkt.
- Das Servicepersonal muss aber weiterhin Maske tragen.
- Wenn am Eingang ein Covid-Zertifikat verlangt wird, kann auf die Schutzmassnahmen verzichtet werden.
Viel Freiheiten sind auch wieder beim Feiern möglich:
- Diskotheken dürfen wieder öffnen – Lizenz zum Tanzen ist aber das Covid-Zertifikat.
- Grossveranstaltungen sind – mit Zertifikat – erlaubt. Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen entfallen dann komplett.
- Ab 1000 Besuchern brauchen Grossveranstaltungen aber nach wie vor eine Bewilligung des Kantons.
- Ohne Zertifikat sind bei sitzendem Publikum drinnen wie draussen maximal 1000 Personen erlaubt. Wenn das Publikum steht oder sich frei bewegt, sind drinnen 250, draussen 500 Personen erlaubt.
- Wenn kein Zertifikat verlangt wird, gilt drinnen Maskenpflicht.
Regelungen gibt es aber noch im Privaten:
- In Innenräumen dürfen sich maximal 30, draussen maximal 50 Personen treffen.
- Bei kulturellen oder sportlichen Aktivitäten gibt es keine Masken- oder Abstandspflichten mehr.
- Drinnen müssen bei solchen Aktivitäten die Kontaktdaten erhoben werden.
Bei der Arbeit und in der Schule:
- Die Homeoffice-Pflicht wird abgeschafft. Die Arbeit von zu Hause aus wird vom Bund nur noch «empfohlen» – auch wenn der Betrieb nicht wöchentlich testet.
- Bei Kundenkontakt in Innenräumen bleibt die Maske Pflicht. Im Büro entscheidet der Arbeitgeber.
- Die Personengrenzen an Unis und Fachhochschulen werden abgeschafft, ebenso die Pflicht zu wöchentlichen Tests.
Beim Reisen:
- Wer aus dem Schengenraum einreist, muss nicht mehr in Quarantäne.
- Nur wer nicht geimpft oder genesen ist und mit dem Flugzeug einreist, muss noch zum Test antreten.
- Die Einreise aus Ländern wie den USA, Serbien oder Albanien ist wieder möglich.
- Die Risikoliste wird reduziert, es bleiben nur noch Gebiete darauf, in denen besonders gefährliche Virusvarianten zirkulieren. Wer von dort einreist und nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Test machen und in Quarantäne.
(gbl/lui)