Bundesrat gibt ein wenig nach
Doch nicht so hohe Steuern beim Bezug der 3. Säule

Eine Expertengruppe wollte Steuervorteile beim Kapitalbezug der zweiten und dritten Säule stark einschränken. Jetzt ist der Bundesrat etwas zurückgerudert.
Publiziert: 29.01.2025 um 13:22 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 16:12 Uhr
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Laut einer Expertengruppe hätte viel tiefer in die Tasche greifen müssen, wer Kapital aus der zweiten oder dritten Säule bezieht.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Bundesrat plant höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 3. Säule
  • Neuer progressiver Spezialtarif für Kapitalbezüge mit milden Steuersätzen für tiefere Bezüge
  • Entlastungspaket soll Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Die Nachricht schlug ein: Es gab einen mittleren Aufschrei, als bekannt wurde, dass die Steuervorteile bei der Auszahlung der 3. Säule und des Pensionskassenkapitals drastisch reduziert werden sollen. Die hätte den Mittelstand und Gutverdiener hart getroffen. So hatte es im September eine Expertengruppe vorgeschlagen, die im Auftrag des Bundes Sparmassnahmen ausgelotet hatte.

Am Mittwoch hat der Bundesrat seine definitiven Sparpläne in die Vernehmlassung geschickt. Und er ist nochmals über die Bücher gegangen. Zwar sollen die Kapitalbezüge höher besteuert werden. Der Bundesrat will damit immer noch pro Jahr 200 Millionen Franken mehr einnehmen, aber nicht 280 wie zuvor angekündigt. Das Alterssparen während des Erwerbslebens soll nämlich wie bisher durch Steuerprivilegien gefördert werden. Insbesondere tiefe Bezüge, wie sie für die Säule 3a typisch sind, werden weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert. Umgesetzt werden soll dies über einen neuen progressiven Spezialtarif, der die bisherigen Tarife ablöst.

Mildere Steuersätze

Die Grenzsteuersätze sollen mit Sätzen von 0,1 bis 1,0 Prozent bis zu einem Kapitalleistungsbetrag von 100'000 Franken milde ausgestaltet sein, schreibt der Bund. Oberhalb dieser Schwelle sollen sie zunächst auf 3 Prozent, oberhalb von 250'000 Franken auf 5 Prozent zunehmen, oberhalb von 1 Million Franken auf 7,5 Prozent und oberhalb von 10 Millionen Franken auf 11,5 Prozent. 

Das Beispiel: Ein Ehepaar, bei dem ein Ehepartner 100'000 Franken Kapital bezieht, würde statt heute 372 künftig 595 Franken an den Bund bezahlen. Eine alleinstehende Person, die 1 Millionen Franken bezieht, würde rund 42'600 statt 23'000 Franken an den Bund entrichten. 

«Diese Tarifgestaltung hat zur Folge, dass die typischerweise tieferen Bezüge aus der Säule 3a weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert werden. Dies gilt selbst für grössere Guthaben, sofern diese gestaffelt auf mehrere Jahre verteilt bezogen werden können», schreibt der Bundesrat. Somit trifft die Reform vor allem grössere Kapitalbezüge aus der 2. Säule und in einem deutlich geringeren Ausmass Kapitalbezüge von Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse, bei denen die Säule 3a Ersatz für die fehlende 2. Säule ist.

Bundesrat will bis zu 3,6 Milliarden sparen

Insgesamt will der Bundesrat mit dem Entlastungspaket 27 den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. 59 Massnahmen werden vorgeschlagen. 2027 und 2028 erwartet der Bund gemäss aktueller Finanzplanung strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken.

Seit Verabschiedung der Eckwerte am 20. September 2024 durch den Bundesrat wurden die vorgeschlagenen Massnahmen weiter vertieft und konkretisiert. Die Änderungen sind insgesamt geringfügig. Die gewichtigste Änderung ist, dass der Ständerat im Dezember 2024 der Empfehlung der Expertengruppe sowie der Haltung des Bundesrates gefolgt ist, auf neue Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten; damit fallen der Bereinigungsbedarf und folglich auch das Entlastungsvolumen des Entlastungspakets gegenüber den Eckwerten von September 2024 um rund 800 Millionen Franken pro Jahr tiefer aus.

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