Der Bundesrat empfiehlt den Privathaushalten, jetzt die Öltanks zu füllen – und nicht zu warten, bis es wirklich kalt wird. Dies, um Lieferengpässe zu vermeiden. Dasselbe rät die Landesregierung auch den Unternehmen.
Diese sollen nämlich ihre Zweitstoffanlagen, die sowohl mit Gas als auch mit Öl betrieben werden können, ab 1. Oktober definitiv mit Öl betreiben. Zweitstoffanlagen haben vor allem industrielle Gasverbraucher – sie können von Gas auf Öl umsteigen, um ihren Energieverbrauch zu decken.
Pflichtlager wird freigegeben
Damit über den Winter dann tatsächlich genügend Öl zur Verfügung steht, um nicht bloss zu heizen, sondern auch noch die Anlagen zu betreiben, sollen sie Firmen jetzt schon vorsorgen. Die Umstellung auf Öl trägt laut dem Bundesrat massgeblich zum Ziel bei, dass die Schweiz von Oktober 2022 bis März 2023 analog der EU 15 Prozent Gas einspart, wie das zuständige Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin (62) schreibt.
Damit die Versorgung mit Mineralölprodukten sichergestellt ist, werden die Pflichtlager für Benzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugbenzin vom 3. Oktober an freigegeben.
Kompromisse bei Umweltvorschriften
Um die Firmen bei der Umstellung auf Ölbetrieb zu unterstützen, hat der Bundesrat am 16. September 2022 in der Luftreinhalte- und der CO 2 -Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Denn bei der nun empfohlenen und im Falle eines tatsächlichen Gas-Mangels im Winter verordneten Umschaltung von Gas auf Heizöl gelten bis Ende März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Dies, weil Zweistoffanlagen die Grenzwerte im Öl-Betrieb oft weniger gut einhalten können.
Der Bundesrat fordert die Betriebe zu Vorkehrungen für den Fall auf, dass der Bundesrat die Umstellung von Gas auf Öl anordnen müsste. Die Unternehmen müssen bei den Zweistoffanlagen, die sie auf Heizöl umstellen, nämlich eine Wartung des Brenners durchführen. Zudem muss eine Fachperson die Emissionen messen und die Werte der zuständigen Behörde melden. (pt)