Bundesgericht weist Wahlbeschwerden ab
Lombardi muss Hoffnung begraben

Die Abwahl von CVP-Ständerat Filippo Lombardi war knapp – und umstritten. Nun hat das Bundesgericht zwei Beschwerden abgewiesen.
Publiziert: 02.09.2020 um 17:25 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2020 um 18:26 Uhr
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Bloss 46 Stimmen fehlten Filippo Lombardi am 17. November 2019 zur Wiederwahl in den Ständerat.
Foto: Keystone
Ladina Triaca

Filippo Lombardi sass 20 Jahre lang für den Kanton Tessin im Ständerat. Umso schmerzlicher die Niederlage, als dem CVP-Urgestein vergangenen Herbst bloss 46 Stimmen für die Wiederwahl fehlten. An seiner Stelle schafften der neue SVP-Präsident Marco Chiesa (45) und SP-Frau Marina Carobbio (54) den Sprung ins Stöckli.

Doch bis vor kurzem durfte Lombardi noch Hoffnung schöpfen. Denn der umtriebige Tessiner Anwalt Gianluca Padlina (40), der ebenfalls der CVP angehört, reichte Beschwerde gegen das Ergebnis und die Vorbereitung des zweiten Ständeratswahlgangs vom 17. November ein. Zuerst beim Tessiner Verwaltungsgericht, später zog er weiter ans Bundesgericht.

Ausland-Tessiner benachteiligt

Padlina verlangte die Annulierung und eine Wiederholung der Wahl. Der Hauptgrund: Zahlreiche Auslandtessiner hätten die Wahlunterlagen zu spät erhalten. Gegenüber BLICK sagte der CVP-Anwalt im Dezember: «Ich habe Beweise, dass mindestens eine Gemeinde die Wahlunterlagen per B-Post verschickt hat.»

Die Tessiner Regierung ihrerseits wies sämtliche Vorwürfe zurück. Die Gemeinden hätten die Wahlcouverts per A-Post verschickt. Und was jenseits der Grenze passiere, könne man nicht kontrollieren.

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Nun hat das Bundesgericht dem Streit im Südkanton ein Ende gesetzt. Die höchste Instanz hat die beiden Beschwerden von Anwalt Padlina am Mittwoch abgewiesen.

Entsprechend zufrieden zeigt sich die Tessiner Regierung. Der Entscheid bestätige, dass das Resultat des zweiten Wahlgangs korrekt gewesen sei, teilte sie in einem Communiqué mit.

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