CVP-Anwalt Padlina reicht Rekurs ein
Lombardi-Abwahl kommt vor Bundesgericht

Hauchdünn wurde CVP-Ständerat Filippo Lombardi abgewählt. Nun muss das Bundesgericht über den Tessiner Wahlkrimi befinden.
Publiziert: 23.12.2019 um 16:56 Uhr
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Aktualisiert: 27.12.2019 um 09:56 Uhr
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Bloss 46 Stimmen fehlten Filippo Lombardi zur Wiederwahl in den Ständerat.
Foto: Keystone
Ladina Triaca

Jetzt macht er ernst: CVP-Anwalt Gianluca Padlina (39) will die hauchdünne Abwahl von CVP-Ständerat Filippo Lombardi (63) nicht akzeptieren. «Ich habe heute Morgen beim Bundesgericht Rekurs eingereicht», sagt Padlina auf Nachfrage von BLICK.

Der umtriebige Anwalt und CVP-Stadtrat von Mendrisio wirbelte im Tessin in den vergangenen Wochen viel Staub auf. Sein Vorwurf: Viele Auslandtessiner hätten die Wahlunterlagen zu spät erhalten und konnten deshalb nicht am zweiten Ständeratswahlgang teilnehmen.

Wahlbeteiligung weckt Zweifel

«Die Wahlbeteiligung der Auslandtessiner ist zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang um rund 27 Prozent gesunken», rechnet Padlina vor. Dies sei ein krasser Rückgang im Vergleich zur allgemeinen Wahlbeteiligung, die bloss um ein Prozent gesunken sei. Der Anwalt sieht darin ein klares Indiz, dass viele Auslandtessiner die Wahlunterlagen zu spät erhalten hätten.

Und Padlina verweist auch auf handfeste Belege. So mussten die Tessiner Gemeinden auf seine Initiative hin sämtliche Wahlcouverts, die nach dem zweiten Wahlgang am 17. November eingetroffen sind, aufbewahren. Bereits sind über 100 verspätete Wahlcouverts aus dem Ausland zusammengekommen.

Stinksauer ist Padlina auch aus einem weiteren Grund: «Ich habe Beweise, dass mindestens eine Gemeinde die Wahlunterlagen per B-Post verschickt hat», sagt er. Dies, obwohl in den kantonalen Richtlinien ausdrücklich festgeschrieben sei, dass die Unterlagen per A-Post verschickt werden müssen. Der Anwalt verlangt deshalb von der Regierung, dass die Postbelege aller Gemeinden offen gelegt werden müssen.

Kantonaler Entscheid steht noch aus

Bisher ging die Tessiner Regierung nicht auf Padlinas Anliegen ein. In einer ersten Antwort lehnte sie seinen Rekurs ab. Das Tessiner Verwaltungsgericht hat sich noch nicht zum Fall geäussert.

Da die Frist für Einsprachen beim Bundesgericht 30 Tage nach der Publikation der Resultate im Tessiner Amtsblatt abläuft, musste Padlina bereits jetzt aktiv werden und den Fall an die höchste richterliche Instanz weiterziehen.

Der Anwalt betont, er habe das Vorgehen nicht mit Parteikollege Lombardi abgesprochen. Dieser beschäftigt sich momentan noch nicht mit einer allfälligen Neuwahl. «Im Moment fokussiere ich mich auf meine Wiedereingliederung im beruflichen Leben und in der Zivilgesellschaft», erklärte Lombardi gegenüber BLICK.

Bundesgericht kennt Problematik

Padlina hingegen blickt dem Entscheid des Bundesgerichts zuversichtlich entgegen. Hoffnung schöpft er aus der Vergangenheit: 2011 musste das Bundesgericht schon einmal über einen ähnlichen Fall im Ständeratswahlkampf im Kanton Bern entscheiden. Die SP-Kandidatin Ursula Wyss (46) wurde nicht gewählt – ihr fehlten 3600 Stimmen.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Auslandschweizer das Wahlresultat nicht wesentlich «in die eine oder andere Richtung» beeinflussen würden. Aber: Das Bundesgericht verwies damals auch darauf, dass sich das Wahlergebnis nicht verändert hätte, selbst wenn alle Auslandschweizer, die am ersten, aber nicht am zweiten Wahlgang teilgenommen haben, Wyss gewählt hätten.

Anders wäre es im Falle der Tessiner Wahlen. Filippo Lombardi fehlten bloss 46 Stimmen auf die gewählte SP-Ständerätin Marina Carobbio (53). Der Entscheid des Bundesgerichts wird im Südkanton deshalb mit Spannung erwartet werden.

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