Streit um Bundesanwaltschaft
Lauber-Aufseher tritt zurück

Die Affäre um Bundesanwalt Michael Lauber ist um ein Kapitel reicher. Wegen den Querelen tritt nun mit Rolf Grädel ein Mitglied Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft selbst zurück.
Publiziert: 30.05.2020 um 13:24 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2020 um 14:07 Uhr
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Will nicht mehr: Rolf Grädel, Mitglied der siebenköpfigen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), tritt zurück.
Foto: Sabine Wunderlin

Ein Mitglied der siebenköpfigen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat wegen der Querelen um den umstrittenen obersten Strafverfolger Michael Lauber (54) den Rücktritt angekündigt. Der Berner Jurist Rolf Grädel nimmt per Ende September den Hut, wie die Zeitungen der «CH Media» berichten.

Der frühere Gerichtspräsident und Generalstaatsanwalt bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag entsprechende Informationen des «CH Media»-Verlags. Grädel begründete seinen Abgang damit, dass das Verhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und der Bundesanwaltschaft «sehr schwierig» sei. Zudem habe er die Freude an der Tätigkeit verloren.

Angaben darüber, ob es innerhalb der Aufsichtsbehörde in der Frage rund um den Umgang mit Bundesanwalt Lauber zum Streit gekommen sei, machte Grädel keine. Präsidiert wird die Aufsicht vom früheren Zuger Regierungsrat und Rechtsanwalt Hanspeter Uster.

Amtspflichten verletzt

Die AB-BA hatte zuletzt ein Disziplinarverfahren gegen Lauber geführt. In ihrem im März veröffentlichten Bericht warf sie dem 54-jährigen Bundesanwalt vor, verschiedene Amtspflichten verletzt zu haben, und beschloss eine Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres. Im Parlament wurde vor zehn Tagen ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eingeleitet.

Nach Ansicht der Aufsicht hatte Lauber im Rahmen der Verfahren gegen den Weltfussballverband Fifa seine Amtspflichten verletzt, mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt und die Untersuchung der Behörde behindert. Die Aufsicht warf Lauber überdies persönlich vor, im Kern ein falsches Berufsverständnis zu haben.

Lauber wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Bundesanwalt wies die Vorwürfe stets von sich und reichte gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde und die damit verbundene Lohnkürzung Beschwerde ein. Darin warf Lauber der AB-BA vor, «rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen» zu haben. Die Aufsicht sei voreingenommen und parteilich vorgegangen. Deren Verfügung zeichne sich durch «Mutmassungen, Spekulationen und konsequente Missachtung aller tatsächlichen Gegebenheiten und entlastender Umstände» aus.

(SDA)

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