Die Corona-Krise bringt viele nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich an den Anschlag. Mit Kurzarbeit, Erwerbsersatz oder Härtefallentschädigungen federt der Bund die ökonomischen Folgen ab. Hunderttausende profitieren davon in der Schweiz.
Doch auch im Ausland kommen Schweizerinnen und Schweizer wegen der Corona-Krise in finanzielle Not – und auch hier greift der Bund den Betroffenen in gewissen Fällen unter die Arme. «Im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurden 56 Fälle mit Sozialhilfe unterstützt», bestätigt Pierre-Alain Eltschinger, Sprecher des Aussendepartements, gegenüber BLICK.
Diese verteilen sich weltweit wie folgt:
- Afrika 9
- Asien 14
- Europa 16 (wovon 12 Spanien)
- Nordamerika 7
- Südamerika 10
Rund 60'000 Franken
Diese Sozialhilfe sei jeweils als Einzelfallhilfe auf die individuelle Lebenssituation ausgerichtet. Insgesamt wurden rund 60'000 Franken für die Corona-Nothilfe aufgeworfen. Total machte die Sozialhilfe für Auslandschweizer knapp 800'000 Franken aus – letztes Jahr ohne Corona rund 900'000 Franken.
Allerdings könnten die coronabedingten Zahlen noch steigen: «Sollte die Covid-19 Pandemie noch länger dauern, muss mit einer Zunahme der Unterstützungsgesuche gerechnet werden», so Eltschinger.
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Das Aussendepartement unter FDP-Bundesrat Ignazio Cassis (59) nennt auch Gründe, in denen der Corona-Notbatzen floss. Dazu gehören etwa Stellenverlust, Lockdown, Geschäftsschliessungen bei Selbständigerwerbenden oder ein derart vermindertes Einkommen, dass die Existenzsicherung nicht mehr gewährleistet gewesen sei. Auch im Tourismusbereich tätige Auslandschweizer, die nur noch ein mangelndes Einkommen erzielen konnten, wurden unterstützt.
Auch mal eine Auge zugedrückt
In der Regel sei die Nothilfe nur kurz im Umfang von drei bis vier Monaten geleistet worden, so Eltschinger. Dabei hat der Bund auch mal ein Auge zugedrückt, wenn die Kriterien für die Gewährleistung der Sozialhilfe «nicht voll erfüllt» wurden.
Der EDA-Sprecher nennt ein Beispiel: In der Regel könne Sozialhilfe im Ausland nur nach einem Aufenthalt von etwa fünf Jahren erwirkt werden. «In dieser ausserordentlichen Situation haben wir beispielsweise in Fällen unterstützt, bei denen die Frist für den Erhalt von Sozialhilfe nicht ganz eingehalten war.»
Neben der Nothilfe kamen auch Notdarlehen für in der Schweiz angemeldete, aber im Ausland in eine Notsituation geratene Schweizer Bürger zum Einsatz. Diese Darlehen müssen aber nach der Rückkehr in die Schweiz vollumfänglich zurückbezahlt werden.
Während die finanzielle Nothilfe im Kleinen geschieht, sorgte Cassis' Aussendepartement vor allem mit seiner Rückholaktion von gestrandeten Schweizer Touristen im Frühjahr und weiteren Sonderflügen für Furore.