Bürgerliche waren dagegen
Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln fiel mehrmals durch

Das Parlament hätte es in der Hand gehabt, das bezahlte Unterschriftensammeln zu verbieten. Letztmals 2023 und 2021. Auch der Bundesrat stellte sich gegen ein Verbot.
Publiziert: 03.09.2024 um 10:41 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2024 um 11:11 Uhr
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Der Vorstoss von Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet kam 2023 nicht durch.
Foto: keystone-sda.ch

Tausende gefälschte Unterschriften für Volksinitiativen sorgen für Schockstösse in der Schweizer Politik. «Der Bundesrat darf keine Abstimmung über eine Volksinitiative durchführen lassen, von der er annehmen muss, dass sie zu Unrecht zustande kam», zeigt sich GLP-Präsident Jürg Grossen (55) alarmiert. Auch der Ruf nach einem Verbot für bezahltes Unterschriftensammeln wird nun wieder laut, um einen weiteren Unterschriften-Bschiss zu verhindern.

Bloss, das Parlament hat in den letzten Jahren mehrmals die Möglichkeit gehabt, dem bezahlten Unterschriftensammeln ein Ende zu setzen. Zuletzt 2023, als Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet (35, VD) mit einer parlamentarischen Initiative unter dem Titel «Bezahlte Demokratie ist Demagogie» ein Verbot initiieren wollte. Der Vorschlag wurde aber mit 121 zu 70 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Nur zwei Jahre zuvor fiel auch eine entsprechende Motion des früheren SP-Nationalrats Mathias Reynard (36, VS) mit 123 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung durch.

Für die beiden Vorstösse sprachen sich SP und Grüne aus. SVP, FDP, Mitte und GLP stimmten dagegen.

Auch Bundesrat gegen Verbot

Auch der Bundesrat sprach sich gegen ein Verbot aus. Ein solches wäre «unverhältnismässig und nicht zielführend», argumentierte der damalige Bundeskanzler Walter Thurnherr (61) zum Reynard-Vorstoss.

Aus Einzelfällen könne nicht darauf geschlossen werden, dass beim bezahlten Unterschriftensammeln generell unlautere Methoden angewendet würden. Es liege vielmehr in der Verantwortung der Komitees sicherzustellen, dass für ihr Volksbegehren mit lauteren Methoden gesammelt werde – unabhängig davon, ob sie bezahlte Unterschriftensammlerinnen und -sammler dafür einsetzten oder nicht.

Neuenburg und Genf kennen ein Verbot

Im vergangenen Jahr genehmigte der Bundesrat ein im Kanton Neuenburg geplantes Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden nicht. Das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg sei vom Entscheid des Bundesrats hingegen nicht betroffen, schrieb er damals.

Der Kanton Neuenburg hatte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert und das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden verbieten wollen. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen aber vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind. Neben Neuenburg kennt auch der Kanton Genf eine Gesetzesbestimmung, die bezahlte Unterschriftensammlungen bestraft.

Verbotsfrage kommt wieder aufs Tapet

Auf Bundesebene dürfte die Verbotsfrage rasch wieder aufs Tapet kommen. Auf X kündet Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli (52, ZH) bereits an, dass seine Partei versuchen werde, das gewerbsmässige Unterschriftensammeln so schnell wie möglich verbieten zu lassen. Auch Mitte-Ständerat Daniel Fässler (64, AI) würde ein Verbot für das Einkaufen von Unterschriften bei externen Firmen «sofort unterstützen», wie er im «Tages-Anzeiger» sagt. Für die Ausübung demokratischer Rechte solle es «keine finanziellen Anreize geben». 

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