Braucht aber Anpassungen
Status S für geflüchtete Ukrainer hat sich bewährt

Den Geflüchteten aus der Ukraine mit dem Status S den Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen, hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings braucht es Anpassungen, namentlich bei der Aufnahme von Schutzsuchenden sowie bei deren Integration.
Publiziert: 29.06.2023 um 11:18 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2023 um 13:28 Uhr
Hotelzimmer für Flüchtlinge aus der Ukraine: In einem Bericht zum Status S wird empfohlen, in die Planung auch private Unterkünfte einzubeziehen (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Den Status S hatte der Bundesrat nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im März 2022 zum ersten Mal überhaupt aktiviert. Er erlaubt es, Geflüchtete aufzunehmen, ohne dass diese das ordentliche Asylverfahren durchlaufen müssen.

Der Status S habe sich als unentbehrlich für die Entlastung des Asylsystems erwiesen, heisst es im am Donnerstag veröffentlichten Bericht einer Evaluationsgruppe. Angeregt wird indes, den Status S und private Unterkünfte in die Notfallplanung einzubeziehen.

Ausserdem empfiehlt die Evaluationsgruppe eine explizite Rechtsgrundlage für Integrationsmassnahmen. Dies sei nötig, auch wenn der Status S darauf ausgerichtet sei, dass die Geflüchteten in ihr Land zurückkehren.

(SDA)

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