Was soll höher gewichtet werden: landesweite Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder kantonale Mindestlöhne? In einer Motion hatte Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) gefordert, dass allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge Vorrang haben sollen vor kantonalen Mindestlöhnen. Diese kennen die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt bereits.
Zur Umsetzung der von beiden Räten überwiesenen Motion von Ettlin schlägt der Bundesrat eine Änderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen vor. Demnach sollen Bestimmungen über Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn sie zwingendem kantonalem Recht widersprechen.
Was dies bedeutet, lässt sich am Beispiel Genf gut illustrieren: Der welsche Kanton hat einen Mindestlohn von 23.27 Franken eingeführt. Das hatte zur Folge, dass laut der Gewerkschaft Unia in sieben Branchen höhere Löhne ausbezahlt werden müssen, als dies in den jeweils national geltenden Gesamtarbeitsverträgen geregelt ist. Betroffen sind das Coiffeurgewerbe, das Gastgewerbe oder Angestellte in Tankstellenshops.
Bundesrat gegen Vorlage
Nun fordert der Bundesrat jedoch das Parlament auch auf, diese Vorlage nicht anzunehmen, da sie seiner Meinung nach gegen mehrere Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung verstösst, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai. Im Nationalrat hatte Ettlins Motion im Dezember 2022 die Hürde nur hauchdünn geschafft. (SDA)