Hitze-Hammer in der Schweiz! Derzeit knallt die Sonne richtig vom Himmel und die Temperaturen liegen weit über der 30-Grad-Marke. Das Badewetter bietet die perfekte Möglichkeit zum Böötlen auf den zahlreichen Seen und Flüssen der Schweiz.
Doch Böötlen auf Fliessgewässern birgt auch Tücken. Welche Vorschriften muss man beachten und inwiefern kann man sich auf einen sicheren Badespass vorbereiten? Blick gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie bereite ich mich auf eine Böötli-Tour vor?
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Es ist ratsam, sich im vorne herein über die Route, die du fahren willst, zu erkundigen. Zudem empfiehlt es sich, vorgängig die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten abzuklären. Dazu kannst du dich bei den jeweils verantwortlichen Behörden über Schutzgebiete informieren sowie über Strecken, auf denen eine Befahrung verboten ist. Mit der Ortschaft vertraute Personen können ebenfalls nach möglichen Hindernissen befragt werden. Auch Wetterveränderungen bergen Gefahren. Was das Boot betrifft, solltest du dich immer an die maximale Nutzlast halten, damit der Schutz aller Passagiere gewährleistet werden kann.
Muss ich eine Rettungsweste tragen?
Das Tragen einer Rettungsweste ist nicht obligatorisch. Dennoch muss auf Schlauch-, Paddel- oder Ruderbooten ein Rettungsmittel mitgeführt werden. Schwimmhilfen, also Schwimmbretter, -flügel, -nudeln und Ähnliches, gelten nicht als Rettungsmittel!
Darf ich auch als Nichtschwimmer böötlen?
Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) empfiehlt es ungeübten Schwimmerinnen und Schwimmern nicht, sich ohne eine geschulte Aufsicht in Gewässern wie Flüssen aufzuhalten. Strömungen, Unterspülungen, Walzen oder auch Hindernisse wie Äste sind Gefahren, mit denen du im und auf dem Wasser umgehen können solltest.
Muss ich mein Gummiboot kennzeichnen?
Strandboote (bekannt als aufblasbare Einhörner, Donuts etc.) sowie nicht motorisierte Schiffe, die eine Rumpflänge von vier Metern nicht übersteigen und mehr als eine Luftkammer haben, sind von einer eigentlichen Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Trotzdem müssen sie mit Name und Adresse beschriftet werden. Empfehlenswert ist ebenfalls, die Telefonnummer zu notieren. Mithilfe dieser Angaben kann ein gefundenes Boot schnell einem Besitzer zugeordnet, und damit vielleicht ein Leben gerettet werden.
Darf ich beim Böötlen ein Bier zischen?
2020 ist die Grenze von 0,5 Promille für nicht motorisierte Gummiboote aufgehoben worden. Es gibt keine allgemeine Grenze mehr, was den Konsum von Alkohol betrifft. Trotzdem solltest du nach wie vor fahrtüchtig sein. Die zuständige Polizei kann bei Bedarf eine Alkoholatemprobe durchführen. Sie kann zudem für Übertretungen der Schifffahrtsverordnungen Bussen aussprechen. Auch Versicherungsleistungen können bei einem allfälligen Unfall von einem erhöhten Promille-Wert negativ beeinflusst werden.
Darf ich Gummiboote zusammenbinden?
Boote sind, wenn sie zusammengebunden werden, nicht mehr manövrierfähig. Dies muss jedoch gewährleistet sein, um Hindernisse umgehen zu können. Passagiere auf zusammengebundenen Booten sind Strömungen ausgeliefert, da man sich nur schlecht von Hindernissen lösen kann und die Boote im schlimmsten Fall kentern.
Sonst noch was?
Neben den Vorschriften der Binnenschifffahrtsverordnung sind die Vorschriften der jeweiligen Kantonspolizei zu beachten. Also auch besser da nachschauen! Und jetzt viel Spass auf Aare, Reuss und Rhein!