Stalking, also wiederholtes Nachstellen, soll ein eigener Straftatbestand werden und gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen oder Bussen geahndet werden können.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schickt einen Vorentwurf für einen separaten Stalking-Tatbestand im Strafgesetzbuch in die Vernehmlassung, wie die Kommission am Freitag mitteilte.
Tatbestand der «Nachstellung» schaffen
Ursprünglich war angedacht gewesen, bestehende Straftatbestände wie etwa die Drohung oder die Nötigung entsprechend zu ergänzen. Ende April entschied sich die RK-N dann allerdings dafür, stattdessen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz einen separaten Tatbestand der «Nachstellung» zu schaffen.
Dieser soll mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 16. September.
Stalking schränkt Lebensgestaltungsfreiheit ein
Mit Stalking oder Nachstellung ist gemäss der Instanbuler Konvention vorsätzliches Verhalten gemeint, das aus wiederholten Bedrohungen einer anderen Person besteht, sodass diese um ihre Sicherheit fürchtet.
Ein beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen führe dazu, dass eine Person in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit eingeschränkt werde, hiess es. (SDA/oco)