Beitrag an Gebäudeschäden
Hausbesitzer sollen nach schweren Erdbeben zahlen

Nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz sollen Hausbesitzende im Umfang von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einen zweckgebundenen Beitrag an die Schäden leisten. Eine entsprechende Botschaft will der Bundesrat bis Ende 2024 verabschieden.
Publiziert: 21.08.2024 um 11:41 Uhr
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Aktualisiert: 21.08.2024 um 12:21 Uhr
Nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer finanzielle Beiträge für die Bewältigung der Schäden leisten. So will es der Bundesrat. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Damit würden im Fall eines Erdbebens rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen, schrieb die Landesregierung am Mittwoch. Von einem schweren Beben betroffene Hausbesitzende sollen so rasch entschädigt werden. Mit der rechtlichen Regelung der Finanzierung will der Bundesrat einen schnellen Wiederaufbau im Falle eines schweren Erdbebens ermöglichen.

Nach Ansicht des Bundesrats und auch des Parlaments soll die Finanzierung von Schäden an privaten Gebäuden in der Verantwortung der Hausbesitzenden liegen und nicht der öffentlichen Hand. Dies auch, weil im Fall eines schweren Erdbebens Letztere hierzulande bereits mit grossen finanziellen Lasten konfrontiert wäre.

SVP stellte sich quer

Der Vorschlag, Grundeigentümer an den Kosten zur Deckung von Gebäudeschäden solidarisch zu beteiligen, führte während der im Dezember 2023 abgelaufenen Vernehmlassung zu diametral auseinandergehenden Meinungen und Argumenten der Akteure.

Bei der SVP sowie dem Hauseigentümer- (HEV) und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) stiess der Vorschlag des Bundesrats auf komplette Ablehnung. Wer die Risiken abdecken wolle, könne das bereits heute auf freiwilliger Basis tun. Ausserdem sei die Sonderpflicht willkürlich, denn sie treffe nur Gebäudeeigentümer.

Ganz anders sah es eine Mehrheit der Kantone sowie die Gebäudeversicherungen, die Grünen und die Berggebiete: Sie bezeichneten den Vorschlag des Bundesrats als innovativ, solidarisch und günstiger als eine klassische Versicherungslösung.

Keine obligatorische Erdbebenversicherung

In der Schweiz existiert derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Die private Eigenvorsorge habe bislang nicht zu einer flächendeckenden Absicherung vor Erdbebenrisiken geführt, so der Bundesrat. Bei einem starken Erdbeben würde deshalb die Gefahr von Existenzverlusten vieler Betroffener bestehen, und ein Wiederaufbau würde sich erheblich verzögern.

Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und den Ergebnissen der neueren Forschung hält der Bundesrat in seinem Bericht zur Vorlage im Dezember 2023 fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet der Schweiz ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.

Keine Prämien fallen an

Modellrechnungen des Schweizerischen Erdbebendienstes ergaben, dass bei einer Wiederholung des katastrophalen Basler Bebens im Jahre 1356 mit einer Magnitude von 6,6 in der Schweiz mit etwa 3000 Toten und Gebäudeschäden im Umfang von ungefähr 45 Milliarden Franken zu rechnen wäre. Die grössten finanziellen Verluste wegen Schäden wären demnach in den Kantonen Bern, Wallis, Zürich, Waadt und Basel-Stadt zu erwarten.

Der Bundesrat sieht mehrere Vorteile in dem nun propagierten System. Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung würden keine Prämienzahlungen anfallen, teilte er bereits im vergangenen Dezember mit. Zahlen müssten die Hausbesitzenden zudem nur dann, wenn tatsächlich Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden seien.

Idee bereits mehrfach gescheitert


Die Idee für eine schweizweite Versicherungslösung gegen Erdbeben scheiterte bereits mehrfach. 2021 hatte das Parlament den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen.

Nach dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats sollte der Bund zudem auch mehr Befugnisse im Bereich der Erdbebenprävention erhalten. Der Schutz vor Erdbeben ist eigentlich Sache der Kantone. Mit einem neuen Verfassungsartikel wollte der Bund Vorschriften erlassen, etwa zu Bauten zum Schutz von Menschen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens.

Auf diese zusätzliche Bundeskompetenz will der Bundesrat neu verzichten, wie er am Mittwoch weiter mitteilte. Mehrere Kantone hatten sich im Vorfeld dagegen ausgesprochen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis Ende 2024 unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben zu erarbeiten.


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