Während der Algerier (40) in der Schweiz war, beging er verschiedene Delikte: Raub, Raufhandel, Hehlerei und Drogendelikte. Dreimal erhielt er eine Freiheitsstrafe, zweimal einen Landesverweis. Und doch konnte er für sieben Jahre in der Schweiz bleiben, schreiben die CH-Media-Zeitungen.
Der Mann zögerte seine Ausschaffung bewusst hinaus. Zuletzt versuchte er Mitte Juli, die Behörden mit einem Hungerstreik zu erpressen. So gab der Algerier an, vielleicht freiwillig auszureisen, wenn er eine medizinische Behandlung erhalte und eine Metallplatte aus seinem Bein entfernt werde. Doch die Ärzte weigerten sich, da sie einen Eingriff für unnötig hielten.
Haft wegen Fluchtgefahr
Zu diesem Zeitpunkt sass der Mann bereits in Ausschaffungshaft. Es bestand die Gefahr, dass er untertaucht, um der Wegweisung zu entkommen. Einen Monat später, konnte ihn die Schweiz endlich ausschaffen, nachdem er jahrelang seine Abschiebung sabotiert hatte.
Bürgerliche fordern effizientere Ausschaffung
Begonnen hatte alles im Januar 2016, als der Mann sein erstes Asylgesuch einreichte. Nach drei Monaten folgte der Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM): Abgewiesen. Noch im selben Jahr sollte er ausreisen. Aber eine medizinische Behandlung verhinderte die Rückkehr. 2017 versuchte der Algerier erneut, den Flüchtlingsstatus zu bekommen, und stellte ein Wiedererwägungsgesuch. Allerdings erfolglos.
Algerier täuscht Identität vor
In der darauffolgenden Zeit gestalteten sich Zwangsrückführungen nach Algerien schwierig, weshalb der abgewiesene Algerier in der Schweiz blieb. 2019 nahm das SEM erneut Anlauf, um an Reisedokumente zu gelangen. Doch stellt sich heraus: Der Algerier hatte 2016 unter falschem Namen und falschem Jahrgang ein Asylgesuch gestellt. Zudem weigerte er sich, eigens Rückkehr-Dokumente zu beschaffen.
Dann folgte 2020 die Pandemie, wodurch Ausschaffungen weitgehend eingestellt wurden. Und so sollte es letztlich drei weitere Jahre dauern, bis der Algerier in sein Heimatland zurückkehrt. Denn auch beim letzten Versuch, an Reisedokumente zu gelangen, mussten die Schweizer Behörden über ein halbes Jahr warten.
Rückführungen haben sich verbessert
Die Geschichte des Algeriers zeigt exemplarisch, wie abgewiesene Asylsuchende jahrelang eine Ausschaffung umgehen können. Doch im Umgang mit den algerischen Behörden konnte der Bund Verbesserungen erzielen. Mittlerweile soll Algerien besser kooperieren, wie Migrationsministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) im Sommer mitteilte.
Das bestätigen auch Vertreter der Kantone sowie eine Statistik des Bundes. Demnach kehrten im vergangenen Jahr 466 Algerier zurück, freiwillig oder erzwungen. Ein neuer Rekord. Mittlerweile schafft die Schweiz im europäischen Vergleich am konsequentesten aus. 2020 führte sie 57 Prozent der verhängten Wegweisungen erfolgreich durch. In der EU liegt die Vollzugsquote nur bei etwa 30 Prozent.
Aus Sicht des Bundesrats verzeichnet die Schweiz wegen zahlreicher Rückübernahme- und Migrationsabkommen einen höheren Wert. Aber auch die Rückkehrhilfe und die beschleunigten Asylverfahren würden einen Beitrag leisten. (rba)