Da hat die Luzerner CVP-Ständerätin Andrea Gmür (55) in ein Wespennest gestochen. «Damit die App ihre volle Wirkung erzielen kann, muss sie während akuter Notphase obligatorisch sein», zeigt sich die Fraktionschefin auf Twitter überzeugt. Bis Mitte Mai will der Bund die sogenannte Contact-Tracing-App einsetzen können. Sie soll zur Eindämmung des Coronavirus beitragen, indem Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
Das Prinzip ist einfach: Die App stellt mittels Bluetooth die Nähe zu anderen Handys fest, auf denen die App ebenfalls installiert ist. Wird ein Nutzer später mit dem Coronavirus infiziert, gibt er dies ein, wodurch alle anderen Kontaktpersonen alarmiert werden. Dafür werden keine persönlichen Daten gespeichert. Wer Kontakt mit einer infizierten Person hatte, kann sich dann selber isolieren oder testen lassen.
«Unverhältnismässig und verfassungswidrig»
So weit, so gut. Der Nutzen einer solchen App wird kaum in Frage gestellt. «Sie könnte sicher zur Eindämmung des Coronavirus beitragen», sagt GLP-Präsident Jürg Grossen (50). Die Daten müssten aber dezentral gesammelt werden, und der Einsatz der App müsse freiwillig sein. «Einem Obligatorium stehen wir Grünliberalen sehr kritisch gegenüber», stellt Grossen klar.
Dass der Ruf nach einem Obligatorium ausgerechnet aus den Reihen der Bürgerlichen kommt, erstaunt viele. Denn hier wird das liberale Gedankengut meist hochgehalten. «Das ist erschreckend», findet FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen (38). «Wir wollen auch in diesen Zeiten keinen digitalen Überwachungsstaat. Das ist unverhältnismässig und verfassungswidrig.»
Was ist wichtiger: Gesundheit aller oder Datenschutz?
Das sieht Gmür ganz anders. Das vom Volk angenommene Pandemiegesetz schaffe die rechtliche Grundlage. «Ich will auch keinen Überwachungsstaat», versichert sie. Ein Obligatorium müsste daher befristet sein. Auf freiwilliger Basis aber würden kaum genügend Menschen mitmachen. «Und wenn sich die Frage stellt, ob die Gesundheit aller wichtiger ist oder der Schutz von Daten, muss ich mir das nicht zweimal überlegen.»
Die Gegner aber bleiben skeptisch. Zumal sich ein Obligatorium kaum durchsetzen lasse, gibt GLP-Nationalrat Grossen zu bedenken. «Wie soll man das denn kontrollieren?», wendet auch Ratskollege Wasserfallen ein.
Kontrollen «befristet zumutbar»
«Das Vorweisen einer App wie bei einer stichprobenartigen Ausweiskontrolle wäre für mich während einer limitierten Phase zumutbar», kontert Gmür. Schliesslich sei das zum Nutzen aller. Und: «Kann das tödliche Virus so schneller eingedämmt werden, wären dann dafür andere Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit wohl wieder rascher zu sichern.»
Schritt 1 Paul lädt die Corona-App auf seinem Handy herunter und schaltet Bluetooth ein, damit sie funktioniert. Auch Sonja hat die App installiert. Wenn sich die beiden treffen, registrieren die Apps diese Begegnung und speichern sie in Form eines anonymen Codes, kombiniert mit einem Zeitstempel.
Schritt 2 Einen Tag später fällt bei Paul der Corona-Test positiv aus. Nun kann er die Nachricht mit allen anderen App-Nutzern teilen. Die Meldung geht über einen Server an alle anderen Geräte, wo die App lokal nach Treffern sucht, also Menschen wie Sonja, die sich bei Paul angesteckt haben könnte. Damit Paul keine Jux-Warnungen verbreiten kann, bekommt er beim Test einen einmaligen Code, um die Meldung in der App zu verschicken.
Schritt 3 Der Server ist in diesem Modell nur dazu da, die Kommunikation zwischen den verschiedenen App-Nutzern zu koordinieren. Er speichert einzig die Schlüssel von Infizierten, die ihre Daten freigegeben haben. Alles andere ist dezentral, also auf den persönlichen Geräten gespeichert. Der Server speichert also keine Bewegungsdaten. Die verschlüsselten Identifikationsnummern des einzelnen App-Nutzers, die sich jeden Tag verändern, ermöglichen keinen Rückschluss auf persönliche Daten.
Schritt 4 User, die in den vergangenen zwei Wochen Kontakt mit Paul hatten, erhalten über ihre App eine Warnung. Sie sollten sich dann ebenfalls testen lassen und isolieren. So soll die Ansteckungskette nicht nur möglichst genau verfolgt, sondern auch möglichst rasch unterbrochen werden können.
Schritt 1 Paul lädt die Corona-App auf seinem Handy herunter und schaltet Bluetooth ein, damit sie funktioniert. Auch Sonja hat die App installiert. Wenn sich die beiden treffen, registrieren die Apps diese Begegnung und speichern sie in Form eines anonymen Codes, kombiniert mit einem Zeitstempel.
Schritt 2 Einen Tag später fällt bei Paul der Corona-Test positiv aus. Nun kann er die Nachricht mit allen anderen App-Nutzern teilen. Die Meldung geht über einen Server an alle anderen Geräte, wo die App lokal nach Treffern sucht, also Menschen wie Sonja, die sich bei Paul angesteckt haben könnte. Damit Paul keine Jux-Warnungen verbreiten kann, bekommt er beim Test einen einmaligen Code, um die Meldung in der App zu verschicken.
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Schritt 4 User, die in den vergangenen zwei Wochen Kontakt mit Paul hatten, erhalten über ihre App eine Warnung. Sie sollten sich dann ebenfalls testen lassen und isolieren. So soll die Ansteckungskette nicht nur möglichst genau verfolgt, sondern auch möglichst rasch unterbrochen werden können.