Ex-Nationalrätin genervt
Kanton Zürich will, dass Chantal Galladé Privatadresse veröffentlicht

Weil sie sich für eine Initiative engagiere, solle sie ihre private Adresse öffentlich machen, sagte man der Ex-Nationalrätin Chantal Galladé. Sie kämpft nun gegen diese Regelung.
Publiziert: 10.01.2024 um 10:13 Uhr
|
Aktualisiert: 10.01.2024 um 10:22 Uhr
1/5
Ex-Nationalrätin Chantal Galladé (GLP) möchte nach schlechten Erfahrungen ihre Privatadresse nicht mehr öffentlich bekannt geben.
Foto: Keystone

GLP-Frau Chantal Galladé (51) ist nicht nur langjährige Politikerin, sie hat auch seit Jahren Erfahrung mit Hassbotschaften. Todesdrohungen im E-Mail-Postfach, Stalkingversuche und eine verschmierte Hausfassade kennt die Zürcher Politikerin zur Genüge. Teilweise waren die anonymen Drohungen so heftig, dass sie unter Personenschutz stand. Sowohl Kantonspolizei als auch das Bundesamt für Polizei hatten ihr geraten, ihre Adresse nie öffentlich zu machen. 

Ausgerechnet der Kanton Zürich wollte nun ihre Privatadresse veröffentlichen.

Adresse im Amtsblatt einsehbar

Dies, weil Galladé sich dem Initiativkomitee «Ja zu Förderklassen» anschloss. Mit dem Volksbegehren soll die Wiedereinführung von sogenannten Kleinklassen für verhaltensauffällige oder leistungsschwache Kinder möglich werden.

Beratungsstellen für Stalking-Opfer

Unterstützung erhalten Betroffene von Stalking bei folgenden Organisationen:

In jedem Kanton gibt es eine kantonale Opferberatungsstelle. Diese beraten Opfer in psychischen, rechtlichen und finanziellen Belangen.

Die Informationsbroschüre der Schweizerischen Kriminalprävention erklärt Betroffenen, mit welchen Strategien und konkreten Massnahmen sie sich am besten gegen Stalker oder Stalkerinnen wehren können.

Unterstützung erhalten Betroffene von Stalking bei folgenden Organisationen:

In jedem Kanton gibt es eine kantonale Opferberatungsstelle. Diese beraten Opfer in psychischen, rechtlichen und finanziellen Belangen.

Die Informationsbroschüre der Schweizerischen Kriminalprävention erklärt Betroffenen, mit welchen Strategien und konkreten Massnahmen sie sich am besten gegen Stalker oder Stalkerinnen wehren können.

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, besteht die kantonale Justizdirektion von Jacqueline Fehr (60) darauf, dass alle Komiteemitglieder ihre Privatadressen im Amtsblatt bekannt geben. Dies sei vorgeschriebene Praxis, heisst es in einem Schreiben an die Initianten. Denn die Stimmberechtigten müssten sich ein Bild machen können, wie ein Initiativkomitee personell, politisch und geografisch zusammengesetzt ist.

«Bedrohte Politikerinnen werden mit einer falsch verstandenen Transparenzregelung ihren Feinden und anonymen Drohern ausgeliefert», klagte Galladé gegenüber der Zeitung. Sie habe darüber nachgedacht, aus dem Initiativkomitee auszutreten, wenn der Kanton daran festhalte, ihre Privatadresse allen bekannt zu machen. 

Ausnahme für Galladé

Es ist nicht so, dass Fehr kein Gehör für die Problematik hat: Erst kürzlich hat ihre Direktion eine Anlaufstelle für Politikerinnen und Politiker eingerichtet, die bedroht oder belästigt werden.

Und auch gegenüber Galladés Beschwerde zeigte sich Fehrs Direktion gütlich: Wenn sie ein Bestätigungsschreiben von Fedpol oder Kantonspolizei einreiche, welches ihre Gefährdung bestätige, werde ausnahmsweise eine Postfach- oder Geschäftsadresse akzeptiert, teilte man der Politikerin mit. 

Vorstoss geplant

Dieses Schreiben hat Galladé inzwischen eingereicht, doch der Aufwand nervt die Politikerin. Sie kündigt drum einen Vorstoss im Zürcher Kantonsrat an, wo sie seit einem halben Jahr sitzt. So möchte sie, dass künftig niemand gezwungen sein soll, seine private Adresse angeben müssen, beim Einreichen einer Volksinitiative. Wer für ein Amt kandidiere, müsse das schliesslich auch nicht tun. (sie) 

Fehler gefunden? Jetzt melden