BVG-Rente reiche nicht
Bundesrat hält an seinem Ruhegehalt fest

Die Bundesrätinnen und Bundesräte wollen nicht wie normale Arbeitnehmende in eine Pensionskasse einzahlen. Sie beharren darauf, nach Beendigung ihrer Regierungszeit ein Ruhegehalt von fast einer Viertelmillion abrufen zu können.
Publiziert: 10.12.2021 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 10.12.2021 um 12:45 Uhr
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Christoph Blocher verlässt im Dezember 2007 nach seiner Abschiedsrede den Nationalratssaal. Am Vortag war er aus der Regierung abgewählt worden.
Foto: Keystone

Die Mitglieder der Landesregierung möchten sich ihre heutigen Ruhestandsgehälter nicht nehmen lassen – und sich diese vor allem nicht selbst streichen.

Es gebe viele offene Fragen bei einer neuen Ruhestandsregelung für Bundesräte und andere gewählte Magistratspersonen, führt die Regierung als Grund dafür ins Feld, weshalb sie an der heutigen Regelung nicht rütteln will. Sie hat einen Bericht zur Ruhestandsregelung anfertigen lassen.

Spezialfall Bundesrat

Während Otto Normalbürger als Angestellte in eine Pensionskasse (BVG) einzahlen, ist das aus Sicht der Landesregierung für Bundesräte nicht für zumutbar. So könnten die Betroffenen nur ungenügend abgesichert werden. Die Amtsdauer von Magistratspersonen sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen, schrieb der Bundesrat am Freitag. Er befürchtet, eine BVG-Rente würde zu mager ausfallen.

Als Hintergrund: Bundesrätinnen und Bundesräte verdienen im Jahr 454'581 Franken (Stand 1. Januar 2021).

Heute erhalten Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzler nach ihrem Rücktritt oder einer Abwahl keine ordentliche Rente. Stattdessen können sie ein Ruhegehalt beziehen. Dieses entspricht der Hälfte des Jahreslohns während der Amtszeit. Ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte erhalten also inzwischen rund 227'000 Franken im Jahr.

Lex Blocher

Auslöser für die Diskussion um Ruhegehälter für einstige Bundesräte war die Forderung des alt Bundesrats Christoph Blocher (81, SVP), sein Ruhegehalt rückwirkend doch noch zu bekommen. Der Milliardär hatte anfangs nach seiner Abwahl auf das Ruhegehalt verzichtet.

Der Bundesrat hatte Blocher das geforderte Geld – 2,7 Millionen Franken – zuerst einfach auszahlen wollen. Nach heftiger öffentlicher Kritik entschied die Regierung, Blocher «nur» 1,1 Millionen Franken zu zahlen. Die Bundesrats-Rente solle höchstens 5 Jahre zurück ausbezahlt werden.

Bundesrat führt Auftrag aus

Mit dem Bericht, den die Landesregierung ausarbeiten liess, befolgt sie auf einen Auftrag des Ständerats. Dieser hatte 2020 ein Postulat von Peter Hegglin (Mitte, ZG) unterstützt, das vom Bundesrat verlangt, Alternativen zum heutigen System aufzuzeigen. (SDA/pt)

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