Kaum ein Land ist aktuell beim Einreiseregime strenger als die Schweiz. Zwar haben die Behörden beim Thema Quarantäne einen Rückzieher gemacht, doch streng bleibt das Regime: Unabhängig vom Impfstatus müssen aktuell alle Einreisenden einen negativen Test vorweisen, vier bis sieben Tage nach der Einreise steht noch ein zweiter an.
Die Doppeltests stossen bei den Kantonen auf Kritik, teilweise sei die Kontrolle schlicht nicht umsetzbar, monieren sie. Nun ist der Bundesrat über die Bücher gegangen. Gemeinsam mit den zwei Varianten für Verschärfungen hat er am Freitag auch Lockerungen im Grenzregime in Konsultation geschickt. Zum einen geht es darum, ob bei Geimpften und Genesenen auf den zweiten Test verzichtet werden soll – und zum anderen, ob statt eines PCR-Tests auch ein Antigen-Test für die Einreise reicht.
Aargau oder Basel-Stadt dagegen
Vor allem der Verzicht auf den zweiten Test kommt bei einem Grossteil der Kantone gut an. Baselland, Luzern, Zürich, die Waadt, das Wallis, Tessin, Ob- und Nidwalden sowie die Ostschweizer Kantone: Alle würden das Ende der Doppeltests für Geimpfte und Genesene begrüssen. Die Kantone Zürich und Bern regen bei Geimpften und Genesenen sogar an, ganz auf die Tests zu verzichten.
Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen, namentlich der Aargau, Basel-Stadt, Solothurn und Uri. «Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Qualität der im Ausland durchgeführten Tests teilweise nicht derjenigen in der Schweiz entspricht», warnt etwa die Aargauer Regierung. Uri, Basel-Stadt und Solothurn hingegen sorgen sich wegen des Einschleppens der Omikron-Variante.
Uneinigkeit bei Antigen-Schnelltests
Mehr zu reden gibt bei den Kantonen aber die Idee des Bundesrates, neu bei der Einreise statt PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests zuzulassen. Während das Tessin findet, die Testarten würden ja ohnehin parallel behandelt, häufen sich auf der anderen Seite die kritischen Stimmen. Der Aargau, Uri, Basel-Stadt und Solothurn sind erneut auf der Nein-Seite, dazu kommen noch das Wallis, Luzern oder Obwalden. Der Jura plädiert dafür, dass bei einem Wechsel auf Antigen-Tests doch noch das Doppeltest-System beibehalten werden soll – denn PCR-Tests sollten «vorrangig für symptomatische Personen» reserviert werden. (gbl)