Verhaltene Freude bei Gegnern
Knappes Nein zur Verrechnungssteuer-Vorlage
Unternehmen müssen auf Zinserträge auch künftig eine Verrechnungssteuer bezahlen. Die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen bleibt. Die Stimmenden haben am Sonntag erneut eine Steuerreform verworfen.
Publiziert: 25.09.2022 um 14:40 Uhr
|
Aktualisiert: 25.09.2022 um 14:41 Uhr