Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Streamingdienste wie Netflix, Amazon oder Disney vier Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen, weibelte Bundesrat Alain Berset (49) für die Änderung. Sie können dazu entweder direkt in Schweizer Produktionen investieren oder eine Ersatzabgabe leisten, die zur Unterstützung des Schweizer Films eingesetzt wird. Eine solche Investitionspflicht gilt heute bereits für private Schweizer Fernsehsender.
Lücke schliessen, um Schweizer Film zu fördern
«Es geht um gleich lange Spiesse für alle»: Bundesrat und Parlament wollen mit der Gesetzesänderung eine Lücke schliessen, die durch die Digitalisierung entstanden sei, so Berset. Die Ungleichbehandlung von Fernsehen und Streamingdiensten solle damit beendet werden, der Schweizer Film gefördert und die Vielfalt des digitalen Angebots gestärkt werden. Andere Länder würden die Investitionspflicht bereits umsetzen – teilweise mit weit mehr als den vorgesehenen vier Prozent, sagte Berset.
Die Vorlage stelle sicher, dass ein Teil des in der Schweiz erzielten Umsatzes in der Schweiz bleibe, sagte Berset weiter. Das Geld würde ansonsten in andere Länder fliessen. Die Gesetzesänderung habe damit eine grosse wirtschaftliche Bedeutung, es würden Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen.
Mehr Filme und Serien aus Europa
Streamingdienste sollen zudem neu auch in der Schweiz verpflichtet werden, zu mindestens dreissig Prozent Serien oder Filme zu senden, die in Europa produziert wurden. In der EU ist dies bereits der Fall. Der Zusatzbetrag zugunsten des Schweizer Filmschaffens wird laut EDI auf 18 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz werde sich nichts ändern. Vor leeren Kinos müsse man sich also nicht fürchten, sagte Ivo Kummer, Leiter Sektion Film beim Bundesamt für Kultur (BAK).
Wird das Netflix-Abo teurer?
Das Referendumskomitee ist besorgt, das die geplante Gesetzesänderung zu höheren Preisen führen könnte. Und es sei ungerecht, dass Streamingdienste dreissig Prozent ihres Programms für europäische Filme zur Verfügung stellen müssten – diese schränke die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein und benachteilige Produktionen aus anderen Teilen der Welt.
Laut Berset sollten die Preise stabil bleiben. In anderen Ländern hätte kein Effekt auf die Preise beobachtet werden können. Zudem seien die Preise für Streamingdienste in der Schweiz wegen der Kaufkraft bereits die höchsten auf dem Kontinent.
Cinésuisse, den Dachverband der Schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche, befürwortet das neue Filmgesetz. Bei einem Nein würden alle Einnahmen der Streaminganbieterinnen weiterhin aus der Schweiz ins Ausland fliessen, hiess es in einer Mitteilung.
Am 15. Mai kommt die Vorlage vors Volk, sofern das Referendum formell zustande kommt. Das Referendum gegen die «Lex Netflix» haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP ergriffen. (SDA)