82 verlorene Armeewaffen im Jahr 2015
Verlegt, verkauft, geklaut

Seit 2009 gingen 505 persönliche Armeewaffen verloren, wie neuste Zahlen der Armee zeigen. Nur 39 davon tauchten wieder auf. Die meisten Waffen kamen durch Diebstahl weg.
Publiziert: 06.02.2016 um 12:10 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 03:15 Uhr
Ruedi Studer

18 vergessene Armeewaffen sammelten die SBB in den ersten neun Monaten 2015 ein. Manche Armeewaffen gehen aber nicht nur vergessen, sie finden auch nie wieder zu ihrem Besitzer zurück. Weil sie zum Beispiel verkauft oder geklaut werden. 

Nun zeigen neue Zahlen der Armee, die BLICK exklusiv vorliegen: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 82 Armeewaffen – also Sturmgewehre oder Pistolen – als verschwunden gemeldet. Seit 2009 gingen jährlich zwischen 59 und 89 Waffen verloren. «Insgesamt 505 persönliche Waffen wurden uns in den Jahren 2009 bis 2015 als vermisst gemeldet», sagt Armee-Sprecher Walter Frik zu BLICK.

381 Waffen wurden geklaut

«Darunter fallen sämtliche Meldungen durch Verlust, etwa indem Waffen verlegt, widerrechtlich verkauft oder durch einen Brand zerstört wurden, was 124 Waffen betrifft. Die Mehrheit, nämlich 381 Waffen, gingen aber durch Diebstahl verloren.» Die Meldungen werden durch die Polizei jeweils im Ripol-Fahndungssystem des Bundes verzeichnet.

Nicht jederArmeeangehörige findet beim Einrücken oder bei der Ausmusterung seine persönliche Armeewaffe wieder. (Symbolbilk)
Foto: Keystone

Die Aufklärungsquote bleibt jedoch relativ tief: 2015 tauchten nur 5 Waffen wieder auf. 2014 waren es 7 von 89, 2013 9 von 68, 2012 und 2011 jeweils 5 von 59 beziehungsweise 80 sowie 2010 und 2009 je 4 von 65 und 62. «Von den als vermisst gemeldeten Waffen wurden seit 2009 bisher insgesamt 39 wieder aufgefunden», so Frik.

Seit 1969 verschwanden über 5000 Waffen

Gemäss einer vor Jahren veröffentlichten Statistik, welche den Zeitraum 1969 bis 2008 abdeckt, gingen im Rekordjahr 1994 sogar 283 Waffen verloren, von denen nur 34 wieder auftauchten.

Aufsummiert verschwanden seit 1969 bis heute 5086 Armeewaffen. 299 davon wurden wieder aufgefunden – 4787 blieben bis heute verschwunden. Frik betont: «Seit der Einführung der Armee XXI im Jahr 2004 hat die Zahl der gemeldeten Waffenverluste aufgrund der tieferen Bestände deutlich abgenommen.»

Klar ist, Armeeangehörige sind für ihre Waffen verantwortlich. Wer für das Verschwinden eine Mitschuld trägt, kommt an die Kasse – und wird allenfalls zum Fall für die Militärjustiz.

Wegen Veruntreuung verurteilt

Militärjustiz-Sprecher Tobias Kühne schildert einen Fall, bei welchem ein Sturmgewehr verkauft wurde. 2010 hatte ein Armeeangehöriger seine Waffe verkauft, nachdem er für untauglich erklärt worden war. «Dies in der Meinung, die Waffe gehöre ihm – ohne aber weitere Abklärungen getroffen zu haben», so Kühne. Als der Käufer die Waffe von voll- auf halbautomatisch einstellen lassen wollte, flog die Sache auf. «Der 22-jährige ehemalige Armeeangehörige wurde wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.»

Bei einem anderen Urteil aus dem Jahr 2015 ging es um eine verschwundene Waffe. Der Betroffene hatte seine Wohnung verlassen müssen und kam für ein paar Tage bei einem Arbeitskollegen unter. Seine Sachen – samt Armeeausrüstung – deponierte er teilweise bei seinem Kollegen. Jedenfalls verschwand der Mann plötzlich für längere Zeit, und da sein Kollege ihn nicht erreichen konnte und selber ausziehen musste, stellte er dessen Karsumpel eines Tages auf die Strasse.

Unklar bleibt, ob auch die Armeewaffe darunter war. «Die Waffe tauchte jedenfalls nicht mehr auf», so Kühne. «Und der Fehlbare wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Strafe erfolgte als Zusatzstrafe, weil er zwischenzeitlich in einer anderen Sache bereits verurteilt worden war.»

Hinterlegung ist seit 2010 möglich

Die Diebstahl-Fälle dagegen landen meist nicht bei der Militärjustiz. Kühne erklärt: «Wenn Waffe und Verschluss vorschriftsgemäss aufbewahrt und diese bei einem Einbruch trotzdem gestohlen werden, macht sich ein Armeeangehöriger in der Regel nicht strafbar.»

Mit Blick auf mögliche Diebstähle zu Hause erinnert Frik zudem daran, «dass Angehörige der Armee seit 2010 ihre persönliche Waffe ohne Angabe von Gründen kostenlos bei einer Retablierungsstelle hinterlegen können».

Armeeangehörige können ihre Waffen seit 2010 auch bei einer Retablierungsstelle hinterlegen. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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