18 Soldaten vergassen ihr Sturmgewehr im Zug
Es drohen bis zu drei Jahre Knast!

Lässt ein Soldat sein Sturmgewehr im Zug liegen, muss er rasch dafür sorgen, dass diese wieder in sichere Hände kommt. Im Grundsatz gilt: Je länger der Betroffene zuwartet, umso empfindlicher fällt die Bestrafung aus.
Publiziert: 01.02.2016 um 17:26 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 16:20 Uhr
Ruedi Studer

Dass man schon mal eine Tasche oder einen Schirm im Zug liegen lässt, wundert keinen. Aber ein Sturmgewehr? Doch, das gibts! In den ersten neun Monaten 2015 sammelten die SBB 18 Armeewaffen ein.

Ein Armeeangehöriger, der seine Waffe im Zug vergisst, macht sich gemäss Militärstrafgesetz dem Missbrauch und der Verschleuderung von Armeematerial schuldig, weil er seine Waffe «im Stiche lässt». Das gilt insbesondere dann, «wenn er nach ungewolltem Verlust der Waffe sich nicht unmittelbar um die Wiederbeschaffung bemüht», wie Militärjustiz-Sprecher Tobias Kühne auf Anfrage erklärt.

Vom Verweis bis zu drei Jahren Haft

In leichten Fällen erfolgt eine disziplinarische Bestrafung. Diese kann von einem Verweis, über Ausgangssperre und Disziplinarbusse bis hin zu zehn Tagen Arrest reichen. Doch in schweren Fällen kommt die Militärjustiz zum Zug, wo eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht.

Foto: Anton J. Geisser

Wie die Strafe ausfällt, hänge sehr stark von den konkreten Umständen ab, sagt Kühne. «Wer zum Beispiel vollgepackt im Stress aus dem Zug steigt, erst nach der Abfahrt des Zuges das Fehlen der Waffe bemerkt und dies dann sofort dem Bahnpersonal meldet und sich so um eine rasche, sichere Rückgabe der Waffe bemüht, der hat bessere Chancen, mit einer Disziplinarstrafe davonzukommen», so Kühne. «Doch je länger es geht, bis jemand den Verlust meldet, als umso schwerwiegender wird der Fall behandelt.»

Konkreter Fall: Bedingte Geldstrafe und 400 Franken Busse

Kühne schildert einen konkreten Fall, der vor dem Militärrichter landete. «Ein Armeeangehöriger schlief auf der Heimreise im Zug ein. Als er aufwachte, bemerkte er, dass er zu weit gefahren war und stieg eiligst aus. In der Hektik liess er sein Sturmgewehr liegen. Noch am gleichen Abend füllte er zuhause eine Online-Verlustmeldung der SBB aus – weiter hat er aber nichts mehr unternommen.»

Eine Zivilperson habe das Gewehr gefunden und der Kantonspolizei gemeldet, welche die Waffe der Militärpolizei übergab, so Kühne. Die Strafe: Eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 400 Franken. «Das war kein leichter Fall mehr, da der Armeeangehörige schlicht zu wenig unternommen hat, um die Waffe so schnell wie möglich zurückzuerhalten.»

Waffe blieb auch schon verschwunden

Wie viele SBB-Fälle genau bei der Militärjustiz landen, kann Kühne aber nicht sagen, da die Statistik nicht derart detailliert aufgeschlüsselt werde. Kühne erinnert sich aber daran, dass es auch schon vorgekommen ist, dass eine Waffe im Zug liegen blieb und dann nie wieder auftauchte. «Solche Fälle hat es tatsächlich schon gegeben – mit entsprechend härterer Bestrafung.»

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