«Tagesschau» und SRF News des Deutschschweizer Fernsehens haben Personen fälschlicherweise als «Impfkritiker» und «Covid-Massnahmengegner» bezeichnet und damit diskreditiert. Das hatten fünf Personen beanstandet. Die SRG-Ombudsstelle gibt ihnen teilweise recht.
Im «Tagesschau»-Beitrag und jenem von SRF News Online «Strafanzeige gegen Swissmedic» vom 14. November wurde eine mutmasslich durch die mRNA-Impfungen geschädigte Frau – eine der Klägerinnen – interviewt, wie die Ombudsstelle der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) am Dienstagabend mitteilte.
Die meisten der fünf Beanstander kritisieren demnach, dass die Frau in einem Einblender als «Impfkritikerin» bezeichnet wurde. Diese Bezeichnung sei unzutreffend, da die Frau sich mehrmals habe impfen lassen.
Mehrmals Geimpfte als «Impfkritikerin» bezeichnet
Weiter wurde moniert, der Anwalt der Klägerinnen und Kläger sei ebenfalls als «Impfkritiker» und als «Covid-Massnahmengegner» bezeichnet worden. Das seien irrelevante und stimmungsmachende Informationen. Der Anwalt werde damit diskreditiert.
Die «Tagesschau»-Redaktion räumte ein, dass die Bezeichnung «Impfkritikerin» für die mutmasslich durch die Covid-Impfung geschädigte Frau irreführend gewesen sei, wie es in der Mitteilung der Ombudsstelle weiter hiess.
Die Ombudsleute anerkennen die Entschuldigung und die Korrekturen. Für ihre Beurteilung sind nach eigenen Angaben jedoch die ursprünglichen Beiträge zum Zeitpunkt der Ausstrahlung massgebend. Wenn eine mehrmals Geimpfte mit dem Einblender «Impfkritikerin» bezeichnet werde, sei das meinungsverfälschend. Die Ombudsleute sehen in diesem Punkt einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Sachgerechtigkeitsgebot verletzt
Nicht einig sind sich die Ombudsleute und die «Tagesschau»-Redaktion darüber, ob die Aussage im Beitrag, der Anwalt der Klägerinnen und Kläger sei «ein erklärter Impf- und Corona-Massnahmen-Gegner», zulässig sei. Für die Redaktion ist es im Kontext des Beitrags und aus Gründen der Transparenz eine wichtige Information, auf das Engagement des Anwalts im Zusammenhang mit der Impfung und den Corona-Massnahmen hinzuweisen.
Für die Ombudsleute hingegen ist es für einen Anwalt bei der Mandatsausübung irrelevant, wie er sich zu Impfungen stellt. Ein Anwalt vertrete die Interessen der Klientinnen und Klienten, ungeachtet seiner persönlichen Haltung, so die SRG-Ombudsstelle. Die persönliche Haltung habe denn auch in einem Beitrag nichts zu suchen. Deshalb habe der Beitrag auch in diesem Punkt das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. (SDA)