Wegen Trunkenheit am Steuer wurde der «DSDS» Zweitplatzierte Menowin Fröhlich (34) nun von einem Gericht zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Ohne Bewährung. Fröhlich hatte über seinen Anwalt vor dem Prozess gegenüber RTL verlauten lassen, dass er hofft, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.
Daraus wurde nichts, der Richter stellte dem Sänger «keine positive Prognose» aus. Die Strafe fiel sogar noch zwei Monate höher aus als erwartet. Denn gegen Menowin Fröhlich gibt es noch einen anderen Strafbefehl wegen Betrugs.
Drogenprobleme seit jungen Jahren
Oberstaatsanwalt Robert Hartmann erklärt den Ausgang der Verhandlung: «Der Fall wurde bereits verhandelt. Es ist auch schon rechtskräftig festgestellt worden, dass es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gibt. Die Frage, die wir heute zu beantworten haben, ist die, ob diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.»
Menowin Fröhlich hat schon seit seiner Jugend Probleme mit Suchtmitteln. Er gab zu, mit 19 Jahren erstmals Kokain konsumiert zu haben. Auch Alkohol war lange Zeit Begleiter des Familienvaters. Jetzt aber, so beteuert Fröhlich, sei er «clean». «Höchstens mal ein alkoholfreies Bier, wenn Bundesliga ist.» (grb)