Experte zum Strafantrag gegen DJ Christopher S.
«Brandstiftung ist ein schweres Delikt»

Der Staatsanwalt will DJ Christopher S. unter anderem wegen Brandstiftung für sechs Jahre hinter Gitter schicken. Das sei keine ausserordentlich hohe Forderung, sagt ein Experte.
Publiziert: 23.11.2016 um 17:51 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:36 Uhr
Soll für sechs Jahre ins Gefängnis: DJ Christopher S.
Foto: SWPHOTOSVENWALLISER/DJCHRISTOPHERS.CH

Der Berner DJ Christopher S. – bürgerlich Christoph Spörri – steht derzeit vor Gericht, weil er zwei Männer beauftragt haben soll, seine Musiksammlung anzuzünden. Kurz zuvor hatte er die Sammlung versichern lassen, die Anklage wirft ihm deshalb auch Versicherungsbetrug vor (BLICK berichtete).

Spörri selbst plädiert im Prozess, der vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt wird, auf unschuldig. Der Staatsanwalt hingegen fordert wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrugs eine Freiheitsstrafe von 75 Monaten.

BLICK hat André Kuhn (42), Fachanwalt für Strafrecht, um eine Einschätzung des Strafantrags gebeten. 

BLICK: Eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrugs – das scheint wahnsinnig hoch.
André Kuhn:
Dieser Eindruck täuscht. Brandstiftung ist ein schweres Delikt. Allein dafür reicht der Strafrahmen bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Mit 75 Monaten beantragt der Staatsanwalt eine Strafe von etwas mehr als einem Viertel der Höchststrafe.

Rechtsanwalt André Kuhn
Foto: ZVG/Ineo Rechtsanwälte

Trotzdem: Was für Gründe könnte es geben, dass der Ankläger eine so hohe Strafe für dieses Delikt verlangt?
Die Tatumstände und das Vorleben des Beschuldigten spielen eine wichtige Rolle. Wenn bei einer Brandstiftung Menschen in Gefahr gebracht wurden, ist die Mindeststrafe drei Jahre. Im vorliegenden Fall kommen noch weitere, schwere Tatvorwürfe hinzu wie Betrug und Veruntreuung. Allfällige frühere Verurteilungen würden ebenfalls ins Gewicht fallen.

Christopher S.
Foto: Philippe Rossier

 

Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag gefällt. Glauben Sie, dass der Staatsanwalt mit dieser Forderung durchkommt?
Eine Prognose ist bei Strafverfahren immer schwierig. In der Praxis verhängen die Gerichte aber tiefere Strafen als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Kennen Sie Fälle, in denen für ähnliche Delikte ähnlich hohe Strafen gefordert oder tatsächlich ausgesprochen wurden?
Konkret vergleichbare Fälle sind mir keine bekannt. Fälle mit dieser Kombination von Delikten – Brandstiftung, Versicherungsbetrug, Betrug – sind sehr selten. (bau)

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