Wird Herzogin Meghan (40) Prinz Andrew (61) zum Verhängnis? Gegen den Herzog von York wurde in den USA eine Klage wegen sexuellen Missbrauchs eingereicht. Virginia Giuffre (38) wirft dem Sohn von Queen Elizabeth II. (95) vor, sie vor mehr als 20 Jahren als Minderjährige mehrfach sexuell missbraucht zu haben.
Die heute 38-Jährige gibt an, im Alter von 17 Jahren von dem US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein (1953–2019) an Prinz Andrew «ausgeliehen» worden zu sein, und verlangt Schadenersatz. Nun könnte Herzogin Meghan im Rahmen der Zivilklage zu einer eidesstattlichen Erklärung aufgefordert werden.
Meghan sage die Wahrheit
Giuffres Anwalt David Boies (80) meinte im Gespräch mit «Daily Beast», dass die Herzogin von Sussex jemand sei, auf den man sich verlassen könne, «die Wahrheit zu sagen». Das sei einer von drei Gründen, weshalb sie in seinen Augen eine potenzielle Zeugin sei. Dazu komme sie infrage, weil sie in den USA lebe und somit der Rechtsprechung der US-Gerichte unterliege.
Doch was soll Meghan zum Prozess beitragen? Boies gibt an, zu glauben, dass die Herzogin vielleicht gesehen habe, was Andrew getan habe. «Da sie in der Vergangenheit mit ihm zu tun hatte, kann sie sehr wohl über wichtige Kenntnisse verfügen und wird mit Sicherheit einiges wissen», erklärt der Anwalt und fügt hinzu: «Sie erfüllt alle drei Kriterien.» Boies betonte aber auch, dass sie noch keine Entscheidung getroffen hätten. Meghan sei bloss eine der Personen, die sie in Betracht ziehen.
Queen wird aus Respekt nicht vorgeladen
Prinz Andrew bestreitet vehement alle Anschuldigungen gegen ihn. Am 4. Januar bringt sein Anwaltsteam Argumente für eine Klageabweisung vor. Sollte dies nicht geschehen, müssen beide Seiten auf Video aufgenommene Zeugenaussagen machen.
David Boies sagte, sein Team könne in dieser Phase bis zu zwölf weitere Personen befragen und müsse aus Zeitgründen vorsichtig sein, wen es auswähle. Im Gespräch war unter anderem auch Andrews Ex-Frau Sarah Ferguson (62). Dass sie in Grossbritannien lebe, mache die Sache jedoch schwieriger. Gänzlich verzichtet wird darauf, die Queen vorzuladen. «Aus Respekt und Ehrerbietung» sowie wegen ihres hohen Alters gebe es keine Pläne dafür. (bsn)